Kabinett beschließt strengere Regeln für Medizin-Cannabis9. Oktober 2025 Medizinisches Cannabis soll künftig nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Gespräch verordnet werden dürfen. (Foto: © Africa Studio – stock.adobe.com) Mit deutlichen Regelverschärfungen bei Cannabis zu medizinischen Zwecken will die Bundesregierung Missbrauch eindämmen. Nach einem Kabinettsbeschluss soll Medizinalcannabis künftig nur noch nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben und nach Apotheker-Beratung abgegeben werden dürfen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will zudem Gespräche im Bundestag über mögliche „Nachsteuerungen“ bei der generellen Cannabislegalisierung anstoßen, wie sie ankündigte. Grund für das nun von der schwarz-roten Ministerrunde auf den Weg gebrachte Gesetz ist verbreiteter Missbrauch, wie Warken erläuterte. Heute sei es möglich, „mit wenigen Klicks Medizinalcannabis zu bekommen“. So sei seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im April 2024 „eine bedenkliche Fehlentwicklung“ zu beobachten. Im ersten Halbjahr 2025 nahmen die Importe laut der Regierung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Auf einen erhöhten Bedarf bei Erkrankten sei dieser Anstieg nicht zurückzuführen. Konkrete Verschärfungen Nun soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden. Aufklärungs- und Beratungspflichten soll im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke nachgekommen werden. Weiter möglich bleiben soll, die Medikamente über den Botendienst der Apotheken auszuliefern. Der Arzt oder die Ärztin soll vor der Verschreibung zudem Anamnese und Aufklärung im persönlichen Gespräch durchführen müssen. Kommen Anpassungen bei der Cannabis-Liberalisierung? Bei der angestrebten Überprüfung der teilweise Cannabis-Legalisierung insgesamt stehen laut Warken Berichte von Sicherheitsbehörden und Polizei im Fokus. Diese hätten keine ausreichende Handhabe zur Verfolgung damit verbundener Straftaten. Deshalb müsse auch mit den Innen- und Rechtspolitikern darüber gesprochen werden, „ob wir mit dem Gesetz noch richtig liegen, ob es Anpassungen braucht“, sagte die Gesundheitsministerin. Im September hatten erste Auswertungsergebnisse zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gezeigt, dass die Effekte auf die Beschaffung am Schwarzmarkt bislang begrenzt sind. Warken sprach damals bereits von einem besorgniserregenden Anstieg von Gesundheitsstörungen aufgrund von Cannabiskonsum. Bundesärztekammer fordert Rückführung von Cannabis ins Betäubungsmittelrecht „Die Bundesärztekammer unterstützt die geplanten Einschränkungen beim Umgang mit Medizinal-Cannabis“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt. Eine verantwortbare Therapie setze eine sorgfältige ärztliche Prüfung im direkten Gespräch voraus. Noch konsequenter wäre es nach Ansicht der BÄK jedoch gewesen, Medizinal-Cannabis wieder in das Betäubungsmittelrecht einzubeziehen. „Eine Rückführung in das BtM-Gesetz würde die ärztliche Verantwortung klarstellen und die Patientensicherheit zusätzlich erhöhen.“ (ej/BIERMANN mit dpa)
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