KBV zum Krankenhaustransparenzgesetz: „Ein Angriff auf die gemeinsame Selbstverwaltung“

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Anlässlich der Anhörung zum Krankenhaustransparenzgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 27. September bezog Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stellung dazu.

„Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die gemeinsame Selbstverwaltung und bahnt den Weg in eine unmittelbar, bis ins Detail staatlich gelenkte Gesundheitsversorgung“, kritisierte Steiner. Dadurch werde die Gesundheitsversorgung von der gemeinsamen Selbstverwaltung entkoppelt. „Das Bundesgesundheitsministerium will mit diesem Gesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umgehen und direkt auf das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zugreifen, ohne aber selbst dafür zu bezahlen oder für die Ergebnisse zu haften.“

Und Steiner weiter: „Eine solche Entwicklung ist auch andernorts festzustellen und stellt nicht nur eine fundamentale Abkehr von einem erfolgreichen – wie zuletzt auch in der Corona-Pandemie unter Beweis gestellten – Organisationsprinzip der deutschen Gesundheitsversorgung dar, sondern gefährdet auch das legitime und notwendige Interesse an der Transparenz der Versorgung.“

Grundsätzlich begrüße die KBV hingegen das Vorhaben, durch eine klare Zuordnung von Krankenhäusern zu Versorgungsstufen in Verbindung mit korrespondierenden Leistungsgruppen, die Transparenz, Orientierung und damit schließlich die Entscheidungsautonomie von Patienten zu stärken.

„Prinzipiell ist der in dem Gesetz vorgesehene Ansatz von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen als Voraussetzung für eine transparente Darstellung der Kliniklandschaft auch durchaus zielführend. Klare Kennzahlen sollten verfügbar sein, etwa die Art und Menge an Eingriffen, die ein Haus macht. Diese Art von leicht verständlicher Transparenz brauchen wir“, schloss das KBV-Vorstandsmitglied.