KBV: Honorar-Schiedsspruch ist “Affront gegen Vertragsärzteschaft”

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Gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute (16.09.) der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) beschlossen, den Orientierungswert ab dem 1. Januar 2021 um 1,25 Prozent (aufgerundet 500 Mio. €) anzupassen. Der KBV-Vorstand zeigte sich “bitter enttäuscht” von dieser Entscheidung.

„Das ist eine grobe Missachtung der Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. 
„Insbesondere während der letzten Monate der Corona-Pandemie trugen die Niedergelassenen die Hauptlast der Versorgung: Sechs von sieben COVID-19-Patienten wurden ambulant behandelt. Nun ist für die Kolleginnen und Kollegen offenbar noch nicht mal genug Geld da, um die massiv gestiegenen Aufwendungen in den Praxen aufzufangen“, kritisierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der KBV.

„Milliarden fließen in die Krankenhäuser, Milliarden erhält der Öffentliche Gesundheitsdienst, aber für die Vertragsärzte soll nun kein Geld mehr da sein“, empörte sich Gassen. Für die beiden KBV-Vorstände handelt es sich bei der EBA-Entscheidung* um „einen Affront gegen die Vertragsärzteschaft“. (Ein Statement von Dr. Andreas Gassen zum Ergebnis der Honorarverhandlungen ist online abrufbar unter https://www.kbv.de/html/2054.php )

GKV-Spitzenbverband: “Ausgewogene Entscheidung”
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen teilt mit, dass zusätzlich zu der Erhöhung des Orientierungswertes um 1,25 Prozent, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen berechnen, auch weitere Vergütungselemente hinzukämen – so zum Beispiel die Morbiditätsveränderung der Versicherten, der Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen sowie die Einführung neuer Leistungen. Die führe insgesamt zu einer Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung im nächsten Jahr von voraussichtlich mehr als einer Milliarde Euro.

„Die Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung stärkt die ambulante Versorgung im Jahr 2021. Diese ausgewogene Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses berücksichtigt sowohl die Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzteschaft als auch die unserer Beitragszahler. Das ist gut, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die GKV im nächsten Jahr vor großen – insbesondere auch finanziellen – Herausforderungen steht“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Was hierbei nicht vergessen werden sollte: In der aktuell schwierigen Zeit der Pandemie hat die GKV auch die niedergelassenen Ärzte mit einem Schutzschirm unterstützt und so die Versorgung sichergestellt.“

Nach der jetzigen Entscheidung auf Bundesebene, so erläutert der GKV-Spitzenverband, würden nun in den kommenden Wochen weitere Verhandlungen zur regionalen Umsetzung und gegebenenfalls zu regionalen Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der Krankenkassen geführt.

*Anm. d. Red.: Der Orientierungswert wird zum 1. Januar 2021 von derzeit 10,9871 Cent auf dann 11,1244 Cent angehoben.
Die KBV hatte vorgeschlagen, den Orientierungswert um drei Prozent anzupassen, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wollte eine Nullrunde.