KBV lehnt Schiedsspruch zum Konnektorentausch ab

Thomas Kriedel. Foto: axentis/Lopata

Müssen die Konnektoren in den Praxen getauscht werden oder nicht? Es gebe neue Hinweise, dass ein Austausch nicht zwingend notwendig sei, so die KBV und verlangt Aufklärung von der Gematik. Den vom Bundeschiedsamt festgelegten Betrag lehnt die KBV derweil als zu niedrig ab.

„Wir haben gegen den Beschluss des Schiedsamts zum Konnektortausch gestimmt. Unsere Forderung bleibt eindeutig: Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht auf den Kosten für Dinge sitzen bleiben, die sie nicht zu verantworten haben. Der nun vom Bundesschiedsamt festgelegte Betrag von 2300 Euro pro Praxis wird jedenfalls nicht ausreichen, um die seitens des ersten Anbieters aufgerufenen Kosten zu decken. Deshalb konnten und wollten wir da nicht mitgehen. Zudem verlangen wir von der gematik rasche Aufklärung über mögliche neue Sachverhalte und Optionen, die den teuren Austausch vieler Geräte vielleicht sogar nicht zwingend notwendig machen“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auch im Namen seiner Vorstandskollegen Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister.

Die Gesellschafterversammlung der Gematik hatte Ende Februar den Austausch der Konnektoren beschlossen. Basis des Beschlusses war die Aussage der Gematik, dass es nach Rücksprache mit den Herstellern und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) keine Möglichkeit gebe, dass der Konnektor bis zum Übergang in die Telematikinfrastruktur (TI) 2.0 betriebsfähig bleibe und bis dahin nicht noch einmal ausgetauscht werden müsste. Vor dem Hintergrund neuerer Hinweise, dass dies doch möglich sei und damit auf einen Austausch verzichtet werden könnte, sagte Kriedel: „Wir werden in der Gematik auf eine neue Bewertung drängen.“ Dies müsse in enger Abstimmung mit dem BSI erfolgen, denn, so Kriedel, „das muss auch sicher sein. Wir können kein Risiko für die Arztpraxen eingehen.“

Des Weiteren zitiert die KBV aus ihrem Schreiben an die Geschäftsführung der Gematik, in der sie eine Reihe von Fragen stellt, unter anderem:

  • „Gehen wir recht in der Annahme, dass den Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung am 28. Februar 2022 eine zu diesem Zeitpunkt vollständige Faktenlage präsentiert wurde, auf der sie die Entscheidung treffen konnten? Wenn nein, welche Fakten fehlten und warum wurden diese nicht zur Verfügung gestellt?”
  • „Wurden die im „c`t“-Artikel aufgezeigten Ansätze des gSMC-K-Austausches vor der Gesellschafterversammlung am 28. Februar 2022 geprüft – sowohl technisch, rechtlich als auch regulatorisch (gemäß der gematik- und BSI-Vorgaben)? Wenn ja, warum wurden diese Ergebnisse den Gesellschaftern nicht in der Gesellschafterversammlung am 28. Februar vorgestellt? Wenn nein, bis wann erfolgt diese Prüfung, Bewertung und Zurverfügungstellung der Ergebnisse durch die gematik?”

Man erwarte Antworten bis Ende des Monats, so die KBV. Auch auf der Gesellschafterversammlung der Gematik Anfang August könnten die Fragen thematisiert werden. Die KBV werde dazu einen entsprechenden Antrag stellen, heißt es weiter.

Hintergrund: Das IT-Fachmagazin „c`t“ hatte in der Ausagabe 16/2022 berichtet, es habe einen Konnektor „aufgeschraubt“ und nachgeschaut, ob es stimme, dass der Austausch der Konnektoren laut gematik „alternativlos“ sei.