KBV-Vertreterversammlung: TSVG in seiner jetzigen Form zurückziehen7. Dezember 2018 KBV-Chef Andreas Gassen (r.) und sein Vize Stephan Hofmeister. Foto: Lopata/axentis.de Deutliche Worte der Kritik am TSVG-Entwurf fand der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen auf der KBV-Vertreterversammlung in Berlin. Nach dem ersten richtigen gedanklichen Ansatz „Für mehr Leistung – mehr Honorar“ fehle im Gesetzentwurf dann aber die Konsequenz. Als „größte Aufreger“ im TSVG bezeichnete Gassen die Eingriffe in den Praxisablauf und die freiberufliche Tätigkeit. Die Versammlung forderte in einer Resolution, den aktuellen Gesetzentwurf gänzlich zurückzuziehen. „Wir sind gesprächsbereit – und zwar überall dort, wo die Politik auch das Gespräch sucht. Ganz unabhängig davon, bringen wir selbstbewusst unsere guten Vorschläge und Ideen in den Diskurs ein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die KBV und die Ärzteschaft sprechen dabei mit einer Stimme: Das ist in Zeiten wie diesen Gold wert“, betonte Gassen heute (7. Dezember) während der Vertreterversammlung in Berlin. (Die erste Beratung des TSVG im Bundestag ist für Donnerstag, 13. Dezember, terminiert. Bis vermutlich Mitte 2019 soll der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen werden. Anm. d. Red.) Der KBV-Chef erklärte, es gebe im TSVG-Entwurf zwar längst überfällige Schritte in die richtige Richtung, hin zu dem Prinzip „Für mehr Leistung – mehr Honorar“. Immerhin sollen nettobereinigt zusätzlich 600 Millionen Euro für die Versorgung zur Verfügung stehen. Doch nach diesem ersten richtigen gedanklichen Ansatz fehle im Gesetzentwurf die Konsequenz. „Der größte Aufreger im TSVG sind die Eingriffe in den Praxisablauf und die freiberufliche Tätigkeit unserer Kolleginnen und Kollegen“, sagte Gassen. „Viele Ärzte und Psychotherapeuten empfinden die geplanten Regelungen als Affront gegen ihre Arbeit. Der Zorn der Basis trifft die politischen Verantwortlichen, und das haben sie sich selbst zuzuschreiben“, sprach Gassen in Richtung der Politik. Als ein Beispiel nannte er die Diskussion um die psychotherapeutischen Leistungen. Erst im vergangenen Jahr wurde die psychotherapeutische Sprechstunde eingeführt. Im Entwurf des TSVG werde aber mit der gestuften psychotherapeutischen Versorgung ein Instrument eingeführt, das zu einer Leistungseindämmung führen solle. Gassen fragte die Delegierten „Ja, was denn nun? Wenn Politik mehr Psychotherapie zur Verfügung stellen möchte, dann soll sie es tun und dafür auch die nötigen Finanzmittel aktivieren“, führte er aus. Gassen: Gesetze wie das TSVG treiben Ärzte aus der Selbstständigkeit In seiner Rede machte Gassen auf die Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Gesetzesvorhaben aufmerksam: „Mit jedem neuen Gesetz, wie dem TSVG werden mehr und mehr Ärzte aus der Selbstständigkeit vertrieben. Selbst wenn die Zahl der Köpfe in der Ärzteschaft steigt, steigt doch nicht die zur Verfügung stehende Arztzeit. Der Trend zur Anstellung in der ambulanten Versorgung ist ein Trend zur Verringerung von Behandlungszeit.“ Etwa ein Viertel aller angestellten Mediziner arbeiten 30 Stunden in der Woche oder weniger. Das Ergebnis sei ein Arztzeit-Mangel. Um dem wirkungsvoll zu begegnen, müssten – so der KBV-Chef – die Studentenzahl erhöht und die Niederlassung so attraktiv wie möglich gestaltet werden. „Es müsste angesichts der notorisch kleinen Absolventenzahl alles getan werden, damit die Ärzte, die jetzt noch in der Versorgung sind, so gute Bedingungen haben, dass sie es auch weiterhin als wirtschaftlich-selbstständiger Vertragsarzt tun wollen“, so Gassen. Er forderte deshalb erneut den konsequenten Einstieg in den Ausstieg der Budgetierung und eine wirkungsvolle Patientensteuerung. Mit dem Konzept KBV 2020 habe die KBV schon konkrete Vorschläge erarbeitet. Die gezielte Patientensteuerung sei „die einzige Lösung, um auch in Zukunft eine adäquate und ressourcenschonende Terminvorgabe zu ermöglichen“. Gassen sprach sich dafür aus, Krankenhäuser, die nach objektiven Kriterien „keine tolle Qualität“ liefern, zu schließen oder umzuwandeln. Doch dies liefe der derzeitigen „Wünsch-Dir-was-Mentalität“ zuwider. „Patientensteuerung passt natürlich nicht zum Kundengedanken, nicht zu der Überzeugung, dass der Bürger respektive Patient (respektive Wähler) sich überall und jederzeit medizinischer Leistungen erfreuen soll, wie er es für nötig hält“, so Gassen. Resolution verabschiedet In einer Resolution fordert die KBV-Vertreterversammlung, den TSVG-Entwurf in der vorliegenden Form zurückzuziehen. Der Wortlaut der Resolution: “Der vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegte Entwurf für ein TSVG (Terminservice und Versorgungsgesetz) verortet das Missverhältnis zwischen eskalierender Inanspruchnahme und begrenzten ärztlichen Kapazitäten vordergründig in einer mangelnden Einsatzbereitschaft der Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten. Ein Instrumentarium aus monetären Anreizen sowie erweiterten Kontroll- und Sanktionsdrohungen soll bis ins Detail in die freiberuflich und hoch professionell organisierten Abläufe unserer vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen eingreifen. Darüber hinaus werden die Körperschaftender ärztlichen Selbstverwaltung in bislang nicht gekanntem Ausmaß ihrer Gestaltungsbefugnisse beraubt. Wir, die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, unterstreichen unsere Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Er beleidigt von seinem Ansatz her die Würde unseres ganzen Berufsstandes und missachtet auf ehrverletzende Weise unsere tägliche Arbeitsleistung. Wir warnen insbesondere vor den absehbaren negativen Auswirkungen auf die Behandlungskapazitäten für die uns vertrauenden Patienten. Es müssen jetzt die tatsächlich schwerwiegenden Unzulänglichkeiten der Gesundheitspolitik identifiziert und ursächlich angegangen werden. Nachhaltig genügende Arztzeit braucht ausreichenden beruflichen Nachwuchs. Budgetdeckel auf den Honoraren, Regressdrohungen und zunehmender staatlicher Dirigismus im ärztlichen Alltag sind fatale Leistungsbremsen. Sie schrecken potenzielle Einsteiger ab und verschärfen so den Ärztemangel in der Zukunft. Wir fordern deshalb die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diesen Gesetzentwurf in Hinsicht auf die obengenannten Punkte abzuändern. In der vorliegenden Form müssen wir Vertragsärzte ansonsten den Gesetzentwurf ablehnen.” Hofmeister: Die Ärzte einfach machen lassen „Die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen interessieren sich nicht für die Details eines Gesetzes. Für sie zählt einzig und allein, das sie nicht an ihrer Arbeit gehindert werden!“ Genau das sei jedoch der Fall, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister auf der Vertreterversammlung. Mangelnde Wertschätzung für die Arbeit der Ärzte und Psychotherapeuten, stattdessen Kontrolle, Bevormundung und Misstrauen – das sei „der Geist“, den das für das kommende Jahr angekündigte TSVG atme, meinte der KBV-Vize. Ärzte würden einfach nur vernünftig ihre Arbeit machen wollen, doch die kleinteiligen und dirigistischen Regelungen der Politik würden sie daran hindern. „Für die Leistungsträger des Gesundheitssystems, welche die Versorgungslast tatsächlich schultern, für die sind viele Regelungen des Gesetzes, ja schon die grundsätzliche Stoßrichtung ein purer Zynismus! Mehr Leistung, schnellere Leistung, mehr Service – und dafür mehr Eingriffe, mehr Regeln, mehr Gängelung“, kritisierte Hofmeister. Besser wäre es, die Ärzteschaft und ihre Kassenärztlichen Vereinigungen einfach machen zu lassen. „Wir können Versorgung gestalten, das haben wir gerade beim Thema ärztlicher Bereitschaftsdienst gezeigt“, betonte Hofmeister. „Der Ausbau der Bereitschaftsdienstnummer 116117 mit einer 24/7-Schaltung und einem einheitlichen softwaregestützten Ersteinschätzungsverfahren ist unsere Antwort auf die steigende Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und den absehbaren Arztzeitmangel“, so der KBV-Vize. Er ergänzte: „Hierbei möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass bisher die Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit ihren Beiträgen dieses für die Gesamtgesellschaft so dringende und wichtige Werkzeug bezahlen!“ Hofmeister kritisierte auch die „Vermeidungstaktik“ der Politik beim Thema Patientensteuerung. Eine solche sei dringend erforderlich. Die Politik dürfe sich hier nicht länger wegducken, betonte Hofmeister und machte einen konkreten Vorschlag: „Wo ist der schlichte Satz im TSVG, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen Primärarzt- oder Steuerungstarif anbieten müssen? Wie einfach wäre das? Keiner muss, aber jeder kann dieses Angebot nutzen. Diejenigen Versicherten, die es tun, bekommen einen Teil ihres Kassenbeitrages rückerstattet. Niemand wird überfordert, niemand wird aus finanziellen Gründen von der Versorgung ferngehalten.“ Bedarfsplanung als Beispiel der Fehl- und Überregulierung Als Beispiel von Fehl- beziehungsweise Überregulierung im TSVG nannte Hofmeister die geplanten Änderungen an der Bedarfsplanung. Demnach sollen für die ärztlichen Fachrichtungen Rheumatologie, Psychiatrie und Pädiatrie die Zulassungsbeschränkungen aufgehoben werden. „Davon abgesehen, dass wir sowieso nicht genügend Rheumatologen, Psychiater und Kinderärzte haben, sieht das Gesetz nicht einmal eine Gegenfinanzierung vor“, kritisierte Hofmeister. Im Klartext: Für die Honorare der zusätzlichen Ärzte gibt es kein zusätzliches Geld der Krankenkassen, sondern sie müssen aus der Honorarsumme der bereits vorhandenen Ärzte in der Region gezahlt werden. „Ganz egal also, wie viele Ärztinnen und Ärzte man braucht, um die Arbeit zu bewältigen, dann wird halt dieselbe Summe Geld auf mehr Köpfe verteilt“, kritisierte Hofmeister. Auch das geplante Mitspracherecht der Länder bei der Bedarfsplanung auf regionaler Ebene bemängelte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende. Die Länder erhielten dadurch ein Mitentscheidungsrecht, ohne auch finanzielle Verantwortung übernehmen zu müssen. „Was soll daraus entstehen? Ein Wahlkampfturbo, um der Bevölkerung Versprechungen machen zu können? Etwa, dass sich dank des Landesvaters im Wahlkreis demnächst ein Kinderarzt niederlassen wird? Besser wäre es, wenn die Landespolitiker sich darum kümmern würden, die Rahmenbedingungen zu ändern, an denen es liegt, dass in manchen Gegenden Ärzte fehlen oder demnächst fehlen werden.“ Die Ursachen für die Landflucht aufzulösen, sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. „Eine Politisierung der Bedarfsplanung macht diese unbrauchbar“, betonte Hofmeister. Quelle: KBV
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