KBV will keine Versorgung nach Kassenlage – aber über Leistungskürzungen reden

KBV-Chef Andreas Gassen will keine Einschnitte in der ambulanten Versorgung, aber gleichzeitig Leistungskürzungen nicht ausschließen. Foto: Axentis/Lopata

Bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 12.09.2025 in Berlin wandten sich die Vorstände gegen aktuelle Vorschläge aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Stabilisierung der Finanzen, forderten aber gleichzeitig, Deutschland müsse als Sozialstaat „zukunftsfest“ gemacht werden.

Als „Anfang vom Ende des Solidaritätsgedankens in der GKV und eine Bankrotterklärung für den Sozialstaat, der Deutschland immer noch ist“, kritisierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen die jüngsten Vorschläge des Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt. Neben der bekannten Forderung nach einem Ausgabenmoratorium sehen diese Ideen nach KBV-Lesart „drastische Eingriffe in die ambulante Vergütungssystematik“ vor, wie es in einer aktuellen KBV-Mitteilung heißt. Dazu gehöre eine Rückkehr zur Budgetierung sämtlicher vertragsärztlicher Untersuchungen und Behandlungen.

„Das ist nicht nur eine Rolle rückwärts hinter die mühsam erreichten Fortschritte der letzten Jahre, endlich eine faire und angemessene Finanzierung vertragsärztlicher und vertragspsychotherapeutischer Leistungen zu erreichen. Es ist ein Salto mortale für die ambulante Versorgung und das Gesundheitswesen insgesamt“, sagte Gassen. Denn diese Forderungen bedeuteten nichts anderes als Versorgung nach Kassenlage: „Nicht der medizinische oder psychotherapeutische Bedarf der Patientinnen und Patienten entscheidet dann über die Art ihrer Versorgung, sondern die Zahlungswilligkeit der Krankenkassen“, warnte Gassen.

Gleichwohl müsse man über eine Begrenzung von Leistungen des Sozialstaates reden können, stellte Gassen klar. „Und wenn man Ausgabenbegrenzungen diskutieren will, muss man auch über eine mögliche Verkleinerung des Leistungskatalogs reden.“ Der KBV-Chef warb für ein GKV-Tarifmodell, um die Versicherten selbst entscheiden zu lassen, „ob sie nur zuzahlungsfreie Kernleistungen in Anspruch nehmen oder bereit sind, für mehr Leistungen und mehr Freiheiten auch mehr zu zahlen“.

(ms/BIERMANN)