Kein Einbruch bei Transplantationen durch Pandemie, aber weiter Mangelsituation

Ein gespendetes Organ: heiß begehrt angesichts zehmal so vieler Menschen auf den Wartelisten. Foto: Dan Race – stock.adobe.com

Die Transplantationsmedizin in Deutschland hat die besondere Belastung durch die COVID-19-Pandemie bisher gut weggesteckt. Dies dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass bereits vor Auftreten von SARS-CoV-2 der Zahl der Patienten auf den Wartelisten eine zu geringe Zahl an Organspendern gegenübersteht, so das Fazit der Pressekonferenz zur 30. Jahrestagung der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG) am 07.10.2021 in Stuttgart.

Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo es Transplantationsrückgänge um 80 Prozent und damit den „Tod auf der Warteliste“ gegeben habe, sei die Transplantationsmedizin in Deutschland stabil geblieben, sagte DTG-Präsident Prof. Christian Strassburg, Bonn. Im Jahr 2020 wurden bundesweit 3518 Organe transplantiert, 502 davon waren Lebendspenden (Quelle: DSO-Jahresbericht 2020, S. 48) – 2019 waren es insgesamt 3767 Organe gewesen (Quelle: DSO-Jahresbericht 2019, S. 82). Insgesamt konnten 3347 Menschen im Jahr 2020 eine Transplantation erhalten, im Jahr 2019 waren es 3543. Dies entspricht einem Rückgang der durchgeführten Transplantationen um gut sechs Prozent. Den Grund für diesen glimpflichen Ausgang sieht Strassburg in der Nähe zu den Patienten durch die flächendeckende Versorgung in der Transplantationsmedizin, auch mit kleineren Zentren vor Ort.

„Gleichwohl: Den 3747 Patienten mit Transplantation im letzten Jahr stehen 9477 Personen auf den Wartelisten gegenüber“, betonte Strassburg in Stuttgart. „Die COVID-19-Pandemie hat es nicht schlimmer gemacht, es war aber vorher schon schlimm.“ Der DTG-Präsident drückte den Wunsch aus, „dass wir Thema Widerspruchslösung noch mal aufmachen“. Er bedauerte, dass der Gesetzesvorschlag von Jens Spahn (CDU) seinerzeit abgelehnt wurde.

Zusätzlich müssten weitere Möglichkeiten erwogen werden, die Zahl der transplantablen Organe zu erhöhen, etwa indem Kreislaufstillstand/Herzversagen als Kriterium für den Tod eines Organspenders akzeptiert wird („non heart-beating donor“). „Andere Länder, wie etwa Österreich, sind zum Ergebnis gekommen: Man kann es machen. Die DTG verschließt sich dieser Diskussion nicht“, sagte Strassburg.

Die Entscheidung, ein Organ im Falle des Todes zu spenden, sollte nach Ansicht der DTG in einem Register zentral gespeichert werden, damit man im Falle des Falles auch schnell an die Information kommt. „Es wäre sehr, sehr wünschenswert, dass der Wille zentral abrufbar dokumentiert ist.  Es ist schwer für die Angehörigen, das in der Situation zu beurteilen“, betonte Prof. Mario Schiffer, Erlangen, Interim-Generalsekretär der DTG.

Auch die Lebendspende bietet aus DTG-Sicht noch mehr Möglichkeiten, wenn auch beide Referenten bei der Pressekonferenz betonten, dass damit allein der Organmangel nicht beseitigt werden könne. Eine „Crossover-Spende“, bei der sich Menschen oder zusammengehörige Paare gegenseitig Organe spenden, findet Schiffer „aus medizinischer und immunologischer Sicht sehr sinnvoll“, aber dies sei in Deutschland verboten, ebenso altruistische Spenden wie etwa in den Niederlanden.

Strassburg hob hervor, dass die Absicherung der Lebendspender sehr wichtig sei, „es darf dadurch keine Nachteile geben“. Beide DTG-Vertreter betonten, dass die letzte Gesetzesinitiative für die Besserstellung der Lebendspender, etwa bezüglich der Krankenversicherung, bereits Fortschritte gebracht habe.

Neue Ansätze aus der Forschung betreffen Organe aus dem Drucker oder Xenotransplantionen aus Tieren. Bis diese Techniken in der Praxis eingesetzt werden, wird es jedoch noch Jahrzehnte dauern, schätzten die Referenten der Pressekonferenz. Weiter sei man da in dem Bemühen, die Organe, die man hat, besser zu verwerten, indem man zum Beispiel die Qualität durch extrakorporale Perfusion erhöht. Auch werde stetig mit wachsendem Erfolg an der Verbesserung der Immuntoleranz gearbeitet.

(ms)