IGeL-Monitor: Keine Daten zu Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung

young woman doctor’s hands close up preparing for an ultrasound device scan. © PhotoPlus+

Zur Früherkennung von Brustkrebs können Frauen ab 50 in Deutschland am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Darüber hinaus wird die Ultraschall-Untersuchung als Individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL, angeboten – entweder als Ergänzung oder als Alternative zum Screening. Bislang lautete die Bewertung des IGeL-Monitors dafür „unklar“. Auch nach einer erneuten Sichtung der Literatur ändert sich diese Einschätzung des Ultraschalls zur Brustkrebs-Früherkennung nicht.

Wissenschaftler des IGeL-Monitors wollten wissen, ob der Ultraschall Frauen, die kein erhöhtes Brustkrebsrisiko haben, davor bewahren kann, an Brustkrebs zu sterben. Leider fanden sie keine Studien, die diese Frage untersucht haben. Man weiß also nicht, ob der Ultraschall unter diesen Umständen einen Nutzen hat. Ähnliches gilt für den Schaden. Die Gesamtbewertung ist demnach „unklar“.

Zur Früherkennung von Brustkrebs wurde in Deutschland im Jahr 2009 das Programm zum Mammographie-Screening eingeführt. Seitdem hat jede Frau zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung in spezialisierten Zentren. Außerdem kann jede Frau ab 30 ihre Brust bei der jährlich angebotenen Frauenarzt-Untersuchung abtasten und sich über die Selbstbeobachtung informieren lassen. Darüber hinaus kommen auch andere Verfahren zur Früherkennung von Brustkrebs zum Einsatz, wie der Ultraschall und die Magnetresonanztomographie (MRT). Eine Ultraschall-Untersuchung der Brust kostet in der Regel zwischen 26 und 60 Euro.

Die aktuelle Leitlinie mehrerer ärztlicher Fachgesellschaften zur Früherkennung von Brustkrebs besagt, dass der systematische Einsatz von Sonographie als alleinige Methode zur Brustkrebsfrüherkennung nicht empfohlen werden kann. Für Frauen mit dichter Brust, so heißt es in der Leitlinie, „erscheint derzeit die Sonographie als für die Ergänzung der Mammographie geeignete Methode“. Der Ultraschall könne zwar mehr Tumore finden, vor allem bei Frauen unter 50, mit dichter Brust und erhöhtem Risiko. Dafür würde er mehr Fehlalarme auslösen und zu unnötigen Untersuchungen und Gewebeproben (Überdiagnosen) führen.

In jüngster Zeit hat die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) ihre schon früher aufgestellte Forderung bekräftigt, dass Ultraschall auch zur Früherkennung von Brustkrebs eingesetzt werden soll, und zwar bereits ab einem Alter von 40 Jahren. In ihren Pressemitteilungen betont die DEGUM nur den möglichen Nutzen und empfiehlt den Ultraschall auch Frauen mit normaldichter Brust. Mögliche Schäden durch Fehlalarme und Überdiagnosen berücksichtigt sie nicht. So geht die DEGUM mit ihrer Forderung weit über die Empfehlung der Leitlinie hinaus.

Wissenschaftler des IGeL-Monitors suchten in der Forschungsliteratur vergeblich nach Studien zu der Frage, ob Ultraschall bei beschwerdefreien Frauen ohne besonders hohes Brustkrebsrisiko Todesfälle durch Brustkrebs verhindern kann. Es sollte dabei um Frauen ab 40 Jahren gehen, die den Ultraschall als Ergänzung oder als Alternative zu einem Mammographie-Screening bekamen. Ohne solche Studien kann man nicht von einem Nutzen ausgehen.

Die Studien, aus denen die deutsche Leitlinie einen Nutzenhinweis ableitet, erfüllen in den Augen der IGeL-Monitor-Experten die notwendigen Güte-Kriterien nicht. So vergleicht eine aktuelle, hochwertige Studie aus Japan eine Gruppe von Frauen, die Ultraschall und Mammographie bekamen, mit einer anderen Gruppe von Frauen, die nur Mammographie bekamen. Aus zwei Gründen wurde diese Studie in der Bewertung nicht berücksichtigt: Die Frauen waren zwischen 40 und 49 Jahre alt und somit jünger als die Frauen, die in Deutschland am Mammographie-Screening teilnehmen können. In der Studie ging es nur um die Frage, ob dadurch mehr Tumore gefunden werden, aber nicht darum, ob die Frauen auch einen Nutzen davon haben, weil sie nicht an Brustkrebs sterben.

Direkte Schäden durch den Ultraschall sind nicht zu erwarten. Möglich wären indirekte Schäden durch übersehene Tumore, Fehlalarme sowie unnötige Diagnosen und Behandlungen, worauf auch die Leitlinie hinweist. Da es für diese Schäden beim Ultraschall der Brust keine belastbaren Zahlen gibt, werden sie in der Bewertung nicht berücksichtigt. Andererseits würde der Ultraschall, wenn er statt der Mammographie eingesetzt wird, die Strahlenbelastung durch die Röntgenstrahlen der Mammographie vermindern. Dies gewichten die Wissenschaftler jedoch nicht so stark, da Frauen vermutlich nur einzelne Untersuchungen ersetzen würden.