Keine Qualtitätsstandards: DDG warnt vor Online-Bestellung von Einlagen19. November 2021 H.-Brauer – stock.adobe.com Der diabetische Fuß zählt zu den häufigsten Folgeschäden des Diabetes mellitus. In einer Stellungnahme warnt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) vor möglichen Gefahren bei der kontaktlosen Bestellung von Einlagen im Internet für diese Patienten. Schutzschuhe und individuell angefertigte Einlagen zählen für Menschen mit diabetischem Fußsyndrom zu den wichtigen medizinischen Hilfsmitteln. Diese müssen professionell gefertigt und individuell angepasst werden, wie die DDG betont. Die kontaktlose Bestellung von Einlagen im Internet (wir berichteten) – wie sie die BARMER Krankenkasse bis vor einigen Wochen ihren Patientinnen und Patienten noch anbot und wofür die TK bereits ein Ausschreibungsverfahren initiiert hat – könne dieses Vorgehen keinesfalls ersetzen. „Bis zu einem Drittel der Erkrankten entwickelt im Laufe des Lebens ein Diabetisches Fußsyndrom (DFS)“, sagt Dr. Michael Eckhard, Chefarzt der GZW Diabetes-Klinik Bad Nauheim und Vorsitzender der AG Diabetischer Fuß der DDG. Viel zu häufig führten chronische Wunden, die im Rahmen des DFS entstehen, zu Amputationen. „Zwei Drittel der in Deutschland durchgeführten Amputationen im Bereich von Füßen und Beinen betreffen Menschen mit einem Diabetes mellitus“, betont der Experte.Das DFS geht auf eine unzureichende Blutzuckerkontrolle zurück, in deren Folge sich Nerven und Blutgefäße krankhaft verändern. Während die Angiopathie zu einer schlechteren Wundheilung führt, lässt durch eine vorliegende Neuropathie die Sensibilität der Füße nach. „Den Betroffenen fehlen dadurch so wichtige Warnsysteme wie Schmerz-, Druck- oder Temperaturempfinden, welche rechtzeitig auf schädigende Einflüsse aufmerksam machen“, erklärt Eckhard. „Druckstellen oder kleine Wunden werden deshalb oft nicht oder erst spät bemerkt, Schutzmechanismen nicht aktiviert. Die Betroffenen liefen im wahrsten Sinne des Wortes in ihre Fußprobleme hinein.“ Im Englischen wird dieses Phänomen als „Loss of Protective Sensation“ oder kurz als „LOPS“ bezeichnet, zu Deutsch etwa „Verlust der schützenden Wahrnehmung“.Dieser Sensibilitätsverlust macht sich auch bei der Wahl des Schuhwerks bemerkbar. „Menschen mit einem diabetischen Fußsyndrom kaufen sich häufig zu kleine oder zu enge Schuhe, weil nur diese ihnen das Gefühl von ausreichendem Halt vermitteln“, so Eckhard. Aus denselben Gründen könnten sie nicht selbst hinreichend verlässlich beurteilen, ob eine Einlage richtig passe und für ihren Fuß geeignet sei. Der gesamte Prozess der Einlagenversorgung müsse daher professionell begleitet werden, betont auch DDG Präsident Prof. Andreas Neu, Kommissarischer Ärztlicher Direktor der Abteilung für Neuropädiatrie, Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie an der Universitäts-Kinderklinik Tübingen. „Das fängt mit der Untersuchung und Indikationsstellung durch einen spezialisierten Facharzt an, führt über die fachkundige Druckabnahme, Herstellung und Anpassung durch Orthopädie-Schuhtechniker und endet erst mit der professionellen Abnahme der Einlage“, so Neu. Dieser mehrstufige Prozess lasse sich nicht online abwickeln – auch nicht in Teilen. Online-Bestellungen, die die Anfertigung eines 2D- oder 3D-Abdrucks allein den Patienten überließen, seien deshalb hochproblematisch. Auch die Abnahme der fertigen Einlage müsse zwingend im direkten Patientenkontakt erfolgen. Die Einheit von Einlage und Schuh müsse direkt am Fuß des Patienten betrachtet und sowohl im Stehen als auch im Gehen beurteilt werden. „In Anbetracht des enormen Gefahrenpotenzials, das von ungeeigneten Einlagen oder Schuhen ausgeht, ist eine Beratung nur per Telefon oder Video auf keinen Fall ausreichend“, sagt Neu. Wer hier sparen will, gefährde den Behandlungserfolg und letztlich auch die Füße und Beine der Patientinnen und Patienten.Die DDG fordert daher, Hochrisikopatienten wie Menschen mit Diabetes, diabetischem oder neuropathischem Fußsyndrom anderer Ursache explizit vom Angebot der Online-Einlagen- oder -Schuhversorgung auszunehmen. Das gelte aus medizinischer Notwendigkeit und sei unabhängig vom Ausgang möglicher rechtlicher Prüfungen, welche die BARMER Krankenkasse angekündigt hat, um das von ihr geplante Vorhaben doch noch umzusetzen. Für alle anderen Indikationen müsse wenigstens begleitend untersucht werden, ob die medizinischen Ergebnisse einer Online-Versorgung mit denen einer Versorgung vor Ort ausreichend und zweckmäßig seien.Link zur Stellungnahme der DDG zur Vereinbarung über die Online-Versorgung von Einlagen.
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