KHAG gefährdet Qualitätsstandards in der Patientenversorgung25. August 2025 Foto: Marco2811/stock.adobe.com Die AWMF kritisiert den Referentenentwurf zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG): Teile der Gesetzesvorlage gefährdeten das Reformziel, die Versorgungsqualität zu verbessern. Anfang August hat die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Referentenentwurf zum KHAG vorglegt, am 21. August fand die Fachanhörung statt, über 130 Verbände, Institutionen und Fachgesellschaften haben Stellung genommen – auch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Sie kritisiert, dass Teile der Gesetzesvorlage die Ziele des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) gefährden, die Qualität in der Patientenversorgung zu verbessern. „Möglichkeiten zur Qualitätsverbesserung nicht genutzt“ „Die Möglichkeiten zu einer weiteren Qualitätsverbesserung in der stationären Versorgung wurden nicht genutzt, bestehende Ansätze zum Teil zurückgenommen“, erklärt Dr. Manfred Gogol, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen.Die AWMF betont deshalb die Notwendigkeit der Umsetzung der folgenden Eckpunkte: Ausnahmen von Qualitätskriterien dürfen nur zeitlich befristet gelten – und nur dann, wenn ein Entwicklungskonzept zeigt, dass die Kriterien künftig erfüllt werden können. Die überarbeiteten und differenzierten Änderungen zu den Qualitätskriterien und ggf. fachlichen Inhalte der Leistungsgruppen, die von der AWMF und ihren Fachgesellschaften beim Leistungsgruppenausschuss eingereicht wurden, sind umzusetzen. Bei den Qualitätskriterien sollten für Personal und Sachausstattung getrennte Spielräume vorgesehen werden. Eine hundertprozentige Erfüllung würde die Vorhaltekosten unverhältnismäßig in die Höhe treiben. Die Leistungsgruppen 3 (Infektiologie), 16 (Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie), 47 (Spezielle Kinder- und Jugendmedizin) und 65 (Notfallmedizin) müssen realisiert werden, um die Qualität insbesondere in diesen Bereichen zu erhöhen. Die beim Leistungsgruppenausschuss neu eingereichten Leistungsgruppen Muskuloskelettale Tumorchirurgie, Viszeralchirurgie, Schmerzmedizin, Handchirurgie, Komplexe Angiologie, Komplexe minimalinvasive Gefäße, Radiologie und Strahlentherapie müssen umgesetzt werden, um große und wichtige Versorgungsbereiche der stationären Versorgung von Patienten zu adressieren und qualitative Mindeststandards zu erreichen. Das Konzept für die geplanten Mindestvorhaltemengen für Leistungsgruppen muss unter Beteiligung der AWMF entwickelt werden. Die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUvG) muss als Qualitätskriterium in den vom Gesetzgeber genannten Bereichen erhalten bleiben. Für die eindeutige Fallzuordnung ist ein Leistungsgruppenschlüsselsystem einzusetzen, die dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eine korrekte Zuordnung zu den Leistungsgruppen ermöglicht. Auch ist der jetzige Leistungsgruppengrouper zu überarbeiten, um Patient*innen der behandelnden Leistungsgruppe korrekt zuzuordnen. Die Prüfungsrichtlinie (LOPS-RL) des Medizinischen Dienstes für die Leistungsgruppen muss quantitativ und qualitativ revidiert werden, um einen Bürokratieabbau einzuleiten. Die Einführung des Leistungsgruppensystems muss mit zeitnahen Auswertungen begleitend wissenschaftlich evaluiert werden. Die AWMF und ihre Fachgesellschaften sind bei der Entwicklung des Evaluationskonzeptes zu beteiligen. Die zentralen Punkte hat die AWMF in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt. Die entscheidenden Punkte waren dem BMG bereits in zwei vorangehenden Stellungnahmen mitgeteilt worden. „AWMF muss im Leistungsgruppenausschuss angehört werden“ Die AWMF warnt deshalb davor, das KHAG in der bestehenden Form umzusetzen. „Werden diese Punkte nicht berücksichtigt, drohen Einbußen in der Versorgungsqualität, mehr Bürokratie und steigende Kosten für das Gesundheitssystem“, warnt Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF. Die AWMF muss im Leistungsgruppenausschuss zu den Änderungsanträgen für Qualitätskriterien der Leistungsgruppen angehört werden“, fordert Dr. Monika Nothacker, stellvertretende Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission. „Die Änderungsanträge sind die Ergebnisse eines Konsensprozesses der Fachgesellschaften mit über 300.000 Mitgliedern.“
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