KHVVG: Nach Inkrafttreten dringende Nachbesserungen angehen22. November 2024 BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. (Foto: Die Hoffotografen/BÄK) Nach der Entscheidung des Bundesrates (22.11.), zum KHVVG nicht den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern anzurufen, plädierte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt für gesetzliche Nachbesserungen in der kommenden Legislaturperiode. Mit der Entscheidung des Bundesrates für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sei der Weg für die Krankenhausreform frei, erklärte Reinhardt, erledigt seien die Aufgaben von Bund und Ländern damit aber noch lange nicht. „Diese Reform weist unter anderem im Hinblick auf die Krankenhausplanung, auf die Sicherung der flächendeckenden Grundversorgung und die nachhaltige Finanzierung unserer Kliniken noch zahlreiche Leerstellen auf, die in den nächsten Wochen und Monaten geschlossen werden müssen. Die Reform kann nur gelingen, wenn der Bund mit den Ländern zusammenarbeitet und stärker als bisher auf die Hinweise aus der Praxis hört. Das gilt für die konkrete Umsetzung des nun beschlossenen Gesetzes, aber auch für notwendige gesetzliche Nachbesserungen, die in der neuen Legislaturperiode kommen müssen”, forderte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Er verwies darauf, dass das parlamentarische Verfahren hatte bereits in einigen Bereichen Verbesserungen gebracht habe, etwa mit Blick auf die Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung oder der ärztlichen Personalausstattung, nun komme es aber darauf an, die Leistungsgruppensystematik schnell und sachorientiert anzupassen. Außerdem brauche es schnell Lösungen, wie die ärztliche Weiterbildung unter den veränderten Bedingungen gesichert werden kann. Dazu müssten nicht nur die Finanzierung gesichert sondern auch bessere arbeitsrechtliche Voraussetzungen für Weiterbildungsverbünde geschaffen werden. „Weiterhin bleibt der Abbau bürokratischer Hürden essenziell, um den Beschäftigten endlich wieder mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit mit den Patientinnen und Patienten zu verschaffen und die Arbeitsbedingungen in unseren Kliniken attraktiver zu gestalten”, betonte der BÄK-Präsident. Er sprach sich zudem für die Weiterentwicklung der Vorhaltevergütung aus, da sie in der aktuellen Form weder das Ziel einer fallzahlunabhängigen Betriebsmittelfinanzierung noch eine substanzielle Ablösung der DRG-Vergütungssystematik erreiche. „Die Fehlanreize des DRG-Systems müssen korrigiert werden, um versorgungsnotwendigen Krankenhäusern eine stabile wirtschaftliche Grundlage für eine bedarfsgerechte Patientenversorgung zu geben”, forderte Reinhardt. Außerdem müsse in den kommenden Wochen und Monaten zuverlässiges und transparentes Auswirkungstool ausgearbeitet werden. Dieses sei „unerlässlich für gezielte Anpassungen der Reformkomponenten“. „Um den Krankenhäusern sowie ihren Beschäftigten die dringend nötige Planungssicherheit zu geben, müssen Bund und Länder in den nächsten Monaten trotz Wahlkampf und Regierungsbildung sachorientiert an der Umsetzung und den notwendigen Rechtsverordnungen arbeiten“‚ so Reinhardt weiter. Wo gesetzliche Anpassungen nötig seien, müsse eine neue Regierung diese zeitnah umsetzen. (hr)
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