Kinder psychisch erkrankter Eltern: BPtK fordert engere Kooperation der Sektoren

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Der Deutsche Bundestag berät heute (4.7.) in erster Lesung den interfraktionellen Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Antrag und fordert eine engere sektorenübergreifende Zusammenarbeit.

„Wenn ein Elternteil psychisch erkrankt ist, kann das für die Kinder psychisch belastend sein. Es ist wichtig, altersgerecht über die psychische Erkrankung der Eltern aufzuklären“, erklärte Cornelia Metge, BPtK-Vorstandsmitglied und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. „Psychotherapie sollte auch in Kitas und Schulen aufsuchend angeboten werden können. Denn wenn Kinder aus psychisch belasteten Familien selbst Behandlung benötigen, ist es für die ganze Familie wichtig, dass diese leicht zugänglich ist.“

Die BPtK befürwortet darüber hinaus die im Antrag geforderte stärkere sektorübergreifende Zusammenarbeit. „Familien mit psychisch erkrankten Familienangehörigen benötigen besser abgestimmte Unterstützung. Wenn Leistungen der Jugendhilfe und psychotherapeutische Behandlung beansprucht werden, sollten Kooperationen zwischen Psychotherapeut*innen und der Jugendhilfe schon möglich sein, bevor eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wird“, forderte Wolfgang Schreck, BPtK-Vorstandsmitglied. „Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen können den Behandlungserfolg und eine gesunde Entwicklung des Kindes fördern.“

Der BPtK zufolge hat jedes vierte Kind in Deutschland einen psychisch oder suchterkrankten Elternteil. Diese Kinder haben selbst ein höheres Risiko, eine psychische Erkrankung zu entwickeln. Der Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ wurde von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP in den Deutschen Bundestag eingebracht.