Kinderwunschbehandlung in Thüringen: Sozialministerium informiert über finanzielle Unterstützung16. Januar 2026 Foto: © Petra Fischer/stock.adobe.com Wenn der Kinderwunsch groß ist, sich aber nicht erfüllt, kann in manchen Fällen nachgeholfen werden. Wie Thüringer Paare dafür einen Zuschuss bekommen können und warum der Staat das überhaupt macht. Wenn es mit dem Nachwuchs einfach nicht klappen will, unterstützt Thüringen Paare finanziell bei Kinderwunschbehandlungen. Auch in diesem Jahr können entsprechende Anträge gestellt werden, wie das Sozialministerium mitteilte. 560 Förderanträge gingen demnach im vergangenen Jahr bei der dafür zuständigen Stiftung „HandinHand“ ein. 505 Anträge wurden positiv beschieden und 470 wurden mit insgesamt 265.787 Euro gefördert. „Dank der verlässlichen Unterstützung durch den Freistaat konnte die Stiftung auch in den letzten drei Jahren den Paaren in ihren nervenaufreibenden Situationen wenigstens einen Teil ihrer finanziellen Last nehmen“, sagte Stiftungsgeschäftsführer Michael Hoffmeier. Der Bund habe seinen Anteil bei der Kinderwunschförderung ab 2023 zurückgefahren, so das Ministerium. Nun soll die Bundesförderung 2026 wieder ausgeweitet werden. Thüringen hielt an der Förderung unabhängig vom Bund fest. Wer kann eine Förderung erhalten? Etwa Paare in Hetero-Ehen oder in eheähnlichen Lebensgemeinschaften sowie gleichgeschlechtliche weibliche Paare können bei der Stiftung „HandinHand“ eine finanzielle Unterstützung für künstliche Befruchtung beantragen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Paare ihren Wohnsitz in Thüringen haben, die Behandlung in Thüringen oder einem angrenzenden Bundesland erfolgt. Außerdem muss die Person, die die Behandlung beginnt, älter als 25 Jahre sein. Frauen dürfen aber das 42. und Männer nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Und die Kinderwunschbehandlung darf noch nicht begonnen haben. Wie hoch sind die Fördersummen? Der Förderumfang hängt laut Stiftung-Website von verschiedenen Faktoren ab. Dabei geht es meist um Beträge zwischen 800 und 1800 Euro. Warum wird gefördert? „Neben den körperlichen Strapazen bringen diese Behandlungen immer auch eine finanzielle Belastung für die Paare mit sich“, heißt es beim Ministerium. Tatsächlich gelten künstliche Befruchtungen als kostspielig und gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür in der Regel nicht vollständig. Die Paare müssen also einen Eigenanteil aufbringen. In der Regel müssen Paare insgesamt mehrere tausend Euro in die Hand nehmen. Ein Erfolg ist aber nicht immer garantiert. Warum bezuschusst der Staat „private“ Wünsche? „Kinder sind unsere Zukunft, sie bereichern unser Leben, und deshalb ist es auch eine Form der Anerkennung, Paare mit unerfülltem Kinderwunsch auf diesem Weg finanziell zu entlasten“, erklärt die Gesundheitsministerin und Vorsitzende im Stiftungsrat von „HandinHand“ Katharina Schenk (SPD). Tatsächlich hat Thüringen seit längerem mit Geburten- und Bevölkerungsrückgang zu kämpfen. Statistiker rechnen damit, dass die Geburtenzahl 2025 unter 11.000 Kindern liegen wird. Das wäre noch mal weniger als der 2024 erreichte historische Tiefststand von 11.803 Geburten. Das war laut Statistischem Landesamt der niedrigste Wert seit 1955.
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