Klage gegen Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zurückgenommen

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Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) begrüßt, dass einige Städte und ein Landkreis ihre Klage gegen die Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zurückgenommen haben. Die bisherige Reform sei ein Erfolg, so die KVBW.

„Von Anfang an hatte es aus unserer Sicht keinen Grund für die Klage gegeben. Ebenso war klar, dass die Erfolgsaussichten überschaubar sind, spätestens, seit das Sozialgericht den Antrag auf Einstweilige Verfügung im Frühjahr 2025 abgelehnt hat“, kommentierte Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der KVBW, den Schritt der Kläger.

Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erfolgreich

Aus Sicht seiner Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt kann die bisherige Reform als Erfolg verbucht werden. „Wir haben es bedauert, dass die Kläger nicht das eigentliche Ziel unserer Reform, die Stärkung der Regelversorgung zu den Sprechstundenzeiten der Arztpraxen, mit uns gemeinsam verfolgt haben. Wir haben nun unsere Hausaufgaben für eine robuste und zukunftsfähige Struktur des Bereitschaftsdienstes erfüllt, die uns auch der Gesetzgeber im Zuge der geplanten neuen Gesetzgebung aufgeben wird.“

Reinhardt ergänzte: „Nach den bisherigen Erfahrungen ist das Konzept aufgegangen. Wir können den Dienst wesentlich flexibler für die Ärztinnen und Ärzte gestalten. Gleichzeitig melden uns die Notaufnahmen weitgehend, dass sie keine erhöhte Inanspruchnahme verzeichnen. Auch der Rettungsdienst ist nicht zusätzlich belastet.“

Telemedizinisches Angebot zur Ersteinschätzung

Die KVBW hatte im vergangenen Jahr 18 Bereitschaftspraxen im ganzen Land geschlossen. Etwa ein Fünftel der Hausärztinnen und Hausärzte ist laut KVBW 56 Jahre und älter. Derzeit können rund 1000 Hausarztsitze im Land nicht besetzt werden. Allerdings gewährleisten insgesamt durch 57 allgemeine Bereitschaftspraxen die Versorgung weiter, so die KVBW. Dabei ist in jedem Stadt- und Landkreis mindestens eine Praxis angesiedelt. Weiter sind die Standorte so gewählt, dass 95 Prozent der Bevölkerung eine Praxis in maximal 30 Fahrminuten erreichen, alle in 45 Minuten.

Zudem bleibt der Hausbesuchsdienst aufrechterhalten. In dessen Rahmen absolvieren Ärztinnen und Ärzte während der Zeiten des Bereitschaftsdienstes medizinisch notwendige Hausbesuche flächendeckend. Mit docdirekt (dodirekt.de) hat die KVBW ein telemedizinisches Angebot eingeführt. Patientinnen und Patienten können online eine fundierte medizinische Ersteinschätzung durchführen. Danach werden sie bei entsprechenden Beschwerden gegebenenfalls direkt online in eine telemedizinische Beratung weitergeleitet.

Im September 2025 hatte die KVBW eine Zwischenbilanz zur ihrer Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes vorgelegt mit dem Fazit: „Das Konzept geht auf.“ Nach Darstellung der KVBW seien nicht mehr Patienten in Klinik-Notaufnahmen gelandet, es seien keine Beschwerden von Patienten eingegangen und die Zusammenarbeit mit Kliniken und Rettungsdienst habe sich bewährt.