Kliniken fordern moderne und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung

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Im Rahmen des Fachforums „Quo Vadis Psychiatrie?“ forderten die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken mehr Unterstützung von der Politik, um den wachsenden Versorgungsbedarf decken zu können. 

Die Pandemie habe die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens und der Krankenhäuser eindrucksvoll unter Beweis gestellt, erklärte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Dies gelte auch für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung. Gleichzeitig seien Reformen erforderlich, um eine moderne psychiatrische und psychosomatische Versorgung flächendeckend und wohnortnah zu sichern. „Bei allen gesundheitspolitischen Strukturüberlegungen sind dabei die individuellen Patientenbedarfe in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Entsprechend standen Herausforderungen und Lösungsvorschläge für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung auch im Mittelpunkt des Online-Fachforums „Quo Vadis Psychiatrie?“. Expertinnen und Experten aus der Praxis und der Politik diskutierten, wie sich eine moderne psychiatrische und psychosomatische Versorgung weiterentwickeln lässt. Auch vor dem Hintergrund der erwarteten steigenden Inanspruchnahme psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen infolge der Corona-Pandemie, müssten diese Reformüberlegungen weit oben auf der gesundheitspolitischen Agenda einer künftigen Bundesregierung stehen, forderte Gaß.

Neben den Auswirkungen der Pandemie befindet sich laut DKG ein weiteres Spannungsfeld zwischen Personalmindestvorgaben, umfangreichen Nachweis- und Überprüfungsverfahren und Sicherstellung einer regionalen und wohnortnahen Versorgung. Die durch die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ausgelöste Überregulierung führe bereits jetzt zu Einschränkungen bei der Patientenversorgung, kritisierte die Krankenhausgesellschaft.

Das kleinteilige Nachweisverfahren gefährde unter anderem kleine dezentrale Standorte, wie beispielsweise Tageskliniken und mache Entwicklungen seit der Psychiatrie-Enquete 1975 bis hin zu einer gemeindenahen Versorgung innerhalb kürzester Zeit rückgängig. “Durch viel zu enge Bezugsgrößen bei den Personalmindestvorgaben werden den Krankenhäusern die Organisationshoheit und die notwendige Flexibilität beim Personaleinsatz genommen und so die Erfüllung wechselnder individueller Patientenbedarfe unmöglich gemacht”, heißt es von Seiten der DKG.

Krankenhäuser seien mit Nachweisen zur Personalausstattung, Kontrollen und Überprüfungen des Medizinischen Dienstes, dem Krankenhaushausvergleich und der Umsetzung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben konfrontiert. „Statt weiterer Bürokratie und starrer Vorgaben brauchen die Kliniken die Unterstützung der Politik, um den wachsenden Versorgungsbedarf in Psychiatrie und Psychosomatik auch zukünftig flächendeckend, wohnortnah und bedarfsgerecht gewährleisten zu können“, appellierte der DKG-Vorstandsvorsitzende.