Kliniken und Krankenkassen fordern von Ländern höhere Investitionen10. April 2024 Symbolfoto: Hyejin Kang/stock.adobe.com Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) machen auf die Finanzierungslücke bei Krankenhäusern aufmerksam und fordern höhere Investitionen. Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Deutschland bleibt wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder gedeckt, konstatieren die drei Verbände in einer gemeinsamen Mitteilung. Die massive Unterfinanzierung der Kliniken im Bereich der Investitionskostenfinanzierung setze sich damit unverändert fort. Das zeige der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser, auf den sich die DKG, GKV-Spitzenverband und PKV geeinigt haben. Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei rund sechseinhalb Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer decken seit Jahren nur circa die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind, wie DKG, GKV-Spitzenverband und PKV hervorheben. Dies erschwere den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenze in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen der Krankenhäuser, zum Beispiel in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Cyberangriffen, Klimaschutz, zur Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und zur Optimierung von Strukturen. „Wenn die Länder langfristig eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung haben wollen, müssen sie auch eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten“, so GKV-Spitzenverband, PKV und DKG. Sie fordern die Länder nachdrücklich auf, ihre Verantwortung zur Investitionsförderung vollumfänglich zu übernehmen. Der auf Bundesebene vereinbarte Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2024 soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Investitionsbewertungsrelationen Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen. In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 64 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Bislang wenden nur die drei Bundesländer Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen. Zwei Säulen der Krankenhausfinanzierung Krankenhäuser werden in Deutschland über zwei Säulen finanziert GKV und PKV tragen die laufenden Kosten. Die Bundesländer hingegen sind verpflichtet, die Investitionen in tatsächlicher Höhe zu finanzieren. Dieser Pflicht kommen sie seit mehr als 30 Jahren nicht mehr nach, so die Kritik von GKV, PKV und DKG. Wie sich die Investitionen der Länder entwickelt haben, zeigt sich beim Vergleich mit den Ausgaben der GKV: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er-Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von 4 Prozent.
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