Ko-Testung weitgehend akzeptiert – Gynäkologen plädieren aber für Änderungen

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Kritisch zustimmend – so könnte man den Tenor der Antworten bezeichnen, die Gynäkologen auf Fragen zu ihren Erfahrungen mit dem reformierten Gebärmutterhalskrebs-Screening gegeben haben. Die Erwartungen an das Ergebnis sind entsprechend gedämpft. Ihre Kritik richtet sich weniger gegen die Ko-Testung als vielmehr gegen Verfahrensfehler und Aufwand des Screening-Modells. 

Die Initiative Gebärmutterhalskrebs Verhindern! hatte die Befragung durchgeführt, um die Ergebnisse des Praxistests nach dem Jahr 1 besser einschätzen zu können. Die Mitglieder der GHKV! können sich in einigen Punkten der Kritik anschließen: Dr. Justine Dokoupil: „Obwohl die Kritik in den Arztpraxen generell bekannt war, sind diese Ergebnisse in ihrer Deutlichkeit eine Überraschung. Die Architekten des Screening-Modells haben nicht ausreichend die Belange und die Bedingungen in der Alltagspraxis berücksichtigt. Die Erfahrungen in der gynäkologischen Praxis müssen in einer Nachjustierung des Modells berücksichtigt werden.

Prof. Henrik Griesser: „Wir müssen Unzulänglichkeiten des Abklärungsverfahrens beheben. Die Ergebnisse von Folgeuntersuchungen nach Abklärungskolposkopien werden z.B. nur unzureichend einbezogen, obwohl sie für eine Beurteilung des Krankheitsverlauf von hoher Bedeutung sind. Ergebnisse der Untersuchungen in der Dysplasiesprechstunde sollten mittels elektronischen Datentransfer an die beteiligten zytologischen Einrichtungen weitergegeben werden. Und außerdem: In einigen Fällen sind die Intervalle für die Abklärung unsinnig (alleiniger HPV-Test bei Frauen vom 30.-34. Lebensjahr nach 6-12 Monaten bei Gruppe IIID1), in anderen zu kurz und eingreifend (Abklärungskolposkopie bei Gruppe IIID1 ab dem 35. Lebensjahr bei positivem HPV-Test, Abklärungskolposkopie bei Frauen ab 35 Jahre mit positivem HPV-Testergebnis bei Gruppe I ohne Unterscheidung, ob es sich HPV mit hohem oder mit intermediärem Risiko handelt).“

Dr. Sven Tiews: „Angesicht der fortlaufenden Diskussion über den Nachweis der Effektivität von Krebsfrüherkennungsprogrammen ist es Aufgabe einer intensiven Begleitforschung zu prüfen und auch sicherzustellen, dass Monitoring und Evaluation stattfinden. Es gilt daher relevante Erkenntnisse aus den (weiteren) Untersuchungen im Rahmen des Screenings auf Vorstufen des Zervixkarzinoms in die Dokumentation einzubeziehen. Ein Screening-Register könnte als Basis für eine zentralisierte und standardisierte Datenerfassung herhalten. Es könnte eine differenzierte Evaluation ermöglichen, insbesondere um sicherzustellen, dass der medizinische Nutzen dem medizinischen Schaden überwiegt. “ 

Die Ergebnisse im Überblick

  • Ko-Testung: Im Vergleich mit dem ehemaligen Zytologie-Primärscreening wird die Ko-Testung von 95 % der Befragten als zum Teil besser oder besser bewertet.
  • Dokumentation: Die Notwendigkeit einer Dokumentation wird mehrheitlich bejaht, die Struktur der Musterbögen aber als fehleranfällig und deshalb als sehr aufwändig beanstandet.
  • Graues Screening: Die GynäkologInnen empfehlen mehrheitlich zusätzliche zytologische Untersuchungen innerhalb des Drei-Jahresintervalls als IGeL; das lange Intervall sei gegenüber vielen Patientinnen nicht vermittelbar.
  • Abklärung: Der vorgegebene Abklärungsalgorithmus wird von 75 % der Befragten als medizinisch unstimmig und unpraktikabel kritisiert.

Die Gesamtauswertung finden Sie unter: https://www.gebaermutterhalskrebs-verhindern.de/home/fuer-aerztinnen-und-aerzte/