Koalitionsparteien wollen ambulante Versorgung verbessern10. April 2025 Symbolbild: momius – stock.adobe.com CDU/CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Im Bereich Gesundheit finden sich Regelungen, die für Fachärzte von besonderem Interesse sein dürften. Dabei geht es um unterversorgte Gebiete und Patientensteuerung. Von fachärztlichen Berufsverbänden kam während der Regierungszeit der Ampel-Koalition kontinuierlich die Forderung nach Entbudgetierung der ärztlichen Leistungen. Im neuen Koalitionsvertrag heißt es jetzt: „Wir prüfen eine Entbudgetierung von Fachärztinnen und Fachärzten in unterversorgten Gebieten.“ Die künftigen Koalitionspartner streben einen „Fairnessausgleich zwischen über- und unterversorgten Gebieten“ an, für den außerdem Zu- und Abschläge vom Honorar vorgenommen werden sollen: Zuschläge für unterversorgte oder von Unterversorgung bedrohte Gebiete und Abschläge in überversorgten Gebieten (>120%). Generell soll das Honorarsystem im ärztlichen Bereich verändert werden, mit dem Ziel, die Anzahl „nicht bedarfsgerechter Arztkontakte“ über Jahrespauschalen zu reduzieren. Durch Flexibilisierung des Quartalsbezugs soll der Patientenzugang erleichtert werden. Primärarztsystem soll kommen Gleichzeitig wollen die angehenden Koalitionäre die Patientenströme aber auch steuern. Der Zugang zu Fachärzten soll „bedarfsgerecht und strukturierter“ gestaltet werden. Das Primärarztsystem, über das in den vergangenen Wochen schon diskutiert worden ist, steht nun im Koalitionsvertrag, genauer als ein „verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag“. Ausnahmen werden bisher nur für die Fachgruppen Augenheilkunde und Gynäkologie eingeräumt. Jedoch wollen die Koalitionäre für Patienten mit einer spezifischen schweren chronischen Erkrankung „geeignete Lösungen erarbeiten“, wie die Jahresüberweisung oder ein „Fachinternist als steuernder Primärarzt im Einzelfall“. Konkret soll es so ablaufen, dass die Primärärzte oder auch die Terminservicestelle unter der Rufnummer 116 117 den “medizinisch notwendigen Bedarf” für einen Facharzttermin feststellen und den dafür notwendigen Zeitkorridor als Termingarantie festlegen. „Gelingt dies nicht, wird der Facharztzugang im Krankenhaus ambulant für diese Patientinnen und Patienten ermöglicht“, heißt es weiter im Koalitionsvertrag. „Zudem schaffen wir die flächendeckende Möglichkeit einer strukturierten Ersteinschätzung über digitale Wege in Verbindung mit Telemedizin.“ (ms)
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