Koalitionszwist über die telefonische Krankschreibung

Nach der aktuellen Regelung können Arbeitnehmer sich unter bestimmten Voraussetzungen auch per Telefon krankschreiben lassen. Foto: Syda Productions – stock.adobe.com

In der CDU ist von einem zu hohen Krankenstand die Rede – weshalb man die Krankschreibung per Telefon abschaffen will. Die SPD sieht das anders und verweist auf den Koalitionsvertrag. Indessen haben junge CDU-Mitglieder noch viel radikalere Pläne.

Der CDU-Parteitag in Stuttgart hat einen Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion angenommen, die Möglichkeit für Arbeitnehmer abzuschaffen, sich ohne Praxisbesuch telefonisch krankschreiben zu lassen. In der Begründung hieß es, je einfacher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten sei, desto eher falle die „Bettkantenentscheidung“ zugunsten der Krankmeldung aus. Würden Arztbesuche durch bloße Anrufe ersetzt, sinke die Hemmschwelle weiter. Kanzler und CDU-Chef Friedrich Merz hatte bereits zuvor einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und telefonische Krankschreibungen infrage gestellt.

Wiese: Regelung ist „absolut sinnvoll“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Bundestag, Dirk Wiese, betonte dagegen in der „Bild“-Zeitung den Sinn der bisherigen Regelung aus seiner Sicht: „Die telefonische Krankschreibung ist absolut sinnvoll. Sie entlastet die Praxen und verhindert weitere Ansteckungen im Wartezimmer“. Wiese verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag lediglich vereinbart sei, gegen „missbräuchliche Online-Krankschreibungen“ vorzugehen. „Darauf sollten wir uns als Koalition nun konzentrieren, anstatt sinnvolle Regeln infrage zu stellen“, so der SPD-Politiker. Patientinnen und Patienten sollten nicht unter Generalverdacht gestellt werden, betonte er.

Schon jetzt sind der Möglichkeit Grenzen gesetzt, sich telefonisch krankschreiben zu lassen: Patienten können nach der aktuellen Regelung nur dann eine Arbeitsunfähigkeit telefonisch feststellen lassen, wenn sie in der Praxis bereits bekannt sind und nur leichte Symptome haben. Zudem ist die Arbeitsunfähigkeitsdauer dann auf maximal fünf Kalendertage beschränkt. Für eine Folgebescheinigung muss der Patient direkt zum Arzt. Dennoch hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) angekündigt, die Regelung zu überprüfen.

Junge Union scheitert mit Reformplan – zunächst

Die CDU steht bereits seit einiger Zeit unter Druck durch die „Junge Union“ (JU), in der jüngere CDU-Mitglieder organisiert sind. Diese fordern lautstark eine Reform des Sozialstaats, insbesondere bei der Renten- und Krankenversicherung. Die JU spricht sich etwa für einen „moderaten“ Karenzzeitraum bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus – was bedeutet, dass ein kranker Arbeitnehmer für diese Zeit kein Geld bekommt. Als ein weiteres Mittel, um Fehlzeiten zu senken, hält die JU außerdem eine zeitlich begrenzte Absenkung der Lohnfortzahlung für sinnvoll.

Mit einem 20-Punkte-Reformplan in der Rente und bei der Krankenversicherung ist die JU beim CDU-Parteitag jedoch zunächst nicht durchgekommen: Der Bundesparteitag überwies diesen mit breiter Mehrheit zur Diskussion an die Unionsfraktion im Bundestag. 

Sorge um Wahlkampf

Entscheidend für die Ablehnung war aber offenbar nicht der Inhalt des Reformplans: Führende CDU-Vertreter warnten in einer heftigen Debatte eindringlich, ein Beschluss, der die CDU in der Bundesregierung auf einschneidende Maßnahmen im Sozialbereich festlege, könne die Wahlkämpfe bei den anstehenden fünf Landtagswahlen belasten. Der als CDU-Vize bestätigte nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann warnte beispielsweise davor, wenige Tage vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall zu beschließen. Es handele sich um ein großes Reizthema in der Arbeitnehmerschaft „und eignet sich sehr dafür, große Kampagnen in den Betrieben gegen die CDU zu machen“. 

(ms/BIERMANN mit dpa)