DGGG-Kommentare zum Bericht der Kom-rSF16. Mai 2024 Foto: © Yakobchuk-Olena/stock.adobe.com Nach der Veröffentlichung des Berichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin kommentiert diesen die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG). Die von der Bundesregierung berufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat im April ihren Abschlussbericht vorgelegt. Das interdisziplinär zusammengesetzte Fachgremium teilte sich bei der Erarbeitung des Berichts in zwei Arbeitsgruppen auf. Arbeitsgruppe 1 widmete sich Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches während sich Arbeitsgruppe 2 mit dem Thema Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft beschäftige. Die Kommission legte zum einen die Empfehlung vor, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig sein sollten. Dabei stehe dem Gesetzgeber für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft ein Gestaltungsspielraum zu. Zudem verwies die Kommission auf Ausnahmeregelungen, die z.B. Gesundheitsrisiken der Schwangeren betreffen. Zum anderen kam die Kommission zur Schlussfolgerung, dass die Eizellspende unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden könne. Hinsichtlich der altruistischen Leihmutterschaft empfahl das Gremium, dass die altruistische Leihmutterschaft in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen ermöglicht werden sollte. Kritik in zwei separaten Kommentaren In zwei separaten Kommentaren geht die DGGG kritisch auf einzelne Aspekte ein, die von der Kommission ausgearbeitet wurden. Im ersten Kommentar heißt es, dass die DGGG die auf rein medizinische Aspekte ausgerichteten Empfehlungen der Kommission zur Regelung des Schwangerschaftsabbruches in der frühen und späten Schwangerschaft unterstützt, während eine zeitliche Abstufung der Menschenwürde kritisch zu betrachten und ausperinatologischer Sicht nicht nachvollziehbar sei. Die Gestaltung der Phase zwischen 14. und 24. SSW ließe viele Aspekte unbeantwortet, betont die DGGG. Im zweiten Kommentar bewertet die DGGG die Möglichkeit einer Legalisierung derLeihmutterschaft kritisch. „Durch unsere Berufserfahrung gilt die Sorge um diegesundheitlichen Folgen der Leihmutter bedingt durch Schwangerschaft und Geburt.Die Herausgabe der Kinder an die Wunscheltern kann konfliktreich sein. Darüber hinausverbleiben auch bei einer ‘altruistisch’ konzipierten Leihmutterschaft Bedenkenhinsichtlich einer möglichen Instrumentalisierung und Ausbeutung potentiellerLeihmütter.“
Mehr erfahren zu: "HIV-Diagnostik: Internationale Indikatorerkrankungen auch in Deutschland relevant" HIV-Diagnostik: Internationale Indikatorerkrankungen auch in Deutschland relevant In der „Help“-Studie konnte gezeigt werden, dass viele in der internationalen Literatur beschriebene HIV-Indikatorerkrankungen auch in Deutschland als Hinweis auf eine mögliche HIV-Infektion dienen können.
Mehr erfahren zu: "Kritik an Apothekenreform: ALM sieht Gesundheitsversorgung gefährdet" Kritik an Apothekenreform: ALM sieht Gesundheitsversorgung gefährdet Die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums greift nach Ansicht des Verbandes Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) unnötig in bewährte Versorgungsstrukturen ein. Patientenzentrierte und qualitätsorientierte Labordiagnostik sei integraler Bestandteil guter Medizin […]
Mehr erfahren zu: "Vitamin-D-Spiegel während COVID-19-Pandemie gesunken" Vitamin-D-Spiegel während COVID-19-Pandemie gesunken Routinedaten aus Laboren offenbaren einen messbaren Rückgang der Vitamin-D-Spiegel während der COVID-19 Pandemie, vor allem bei älteren Frauen und bei Stadtbewohnern. Das hat eine Studie der Ludwig-Maximilian-Universität (LMU) München ergeben.