Kommission empfiehlt Teilkrankschreibung im Job1. April 2026 Nach den Vorschlägen sollen Arzt und Patient gemeinsam entscheiden, zu welchem Grad der Patient arbeitsunfähig ist. Symbolbild: DC Studio – stock.adobe.com Wenn Beschäftigte erkrankt sind und eine ärztliche Bescheinigung bekommen, fallen sie im Prinzip komplett aus. Über flexiblere Regeln wird seit längerem diskutiert. Nun gibt es einen neuen Vorstoß. In der Debatte über Krankheitsausfälle im Job empfiehlt die Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen die Einführung einer „stufenweisen Arbeitsunfähigkeit“. Dabei solle eine Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent, zu 75 Prozent, zu 50 Prozent oder zu 25 Prozent durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte in enger Abstimmung mit der betroffenen Person vorgenommen werden, schlägt das Expertengremium vor. Dadurch werde sowohl ein teilweiser Verbleib im Arbeitsprozess als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert – wenn die Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission in ihrem ausführlichen Bericht. Dazu gehören sollten fortlaufende Anpassungen der Einstufung bei Änderungen des Gesundheitszustands. „Gleichzeitig kann eine frühere und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess langfristig auch zur Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben beitragen.“ Bisher entweder voll arbeitsfähig – oder gar nicht Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine volle Arbeitsfähigkeit oder eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in dem Bericht. In anderen Ländern etwa in Skandinavien bestehe die Möglichkeit einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit mit positiven Effekten für die einzelnen Versicherten und die Volkswirtschaft. „Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können.“ Die Experten weisen auch auf Befürchtungen hin, dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite.Dies könne zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen. „Die Grenze der eigenen Belastbarkeit einzuhalten, kann für Arbeitnehmende schwierig sein.“ Daher sei entscheidend, dass die Arbeitsfähigkeitseinschätzung primär auf medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze. Allerdings ermöglichte eine teilweise Arbeitsunfähigkeit, dass Beschäftigte in ihren sozialen Strukturen und einer Tagesstruktur eingebettet blieben. Dies könne besonders bei psychischen Erkrankungen stabilisierend wirken. Auch ein langsamerer Wiedereinstieg in den Beruf sei so flexibler und früher möglich. Zudem könne bei langen Fehlzeiten eine „Dequalifizierung“ verhindert werden. (dpa)
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