Kommunikationsprobleme: ÄKWL fordert Dolmetscherfinanzierung und Staatshaftung27. November 2017 Illustration: © coramax – Fotolia.com Bei den immer wieder auftretenden Kommunikationsproblemen zwischen Ärzten und fremdsprachigen Patienten will die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) die Ärztinnen und Ärzte unterstützen. Nach der Forderung an die Politik, die Finanzierung von Dolmetschern bei Behandlungen klar abzusichern, will die ÄKWL auch zusätzlich eine Absicherung, indem die Bundesregierung für die medizinische Versorgung von Fremdsprachlern eine Staatshaftung einrichtet. Die Fraktion der Chefärzte in der Kammerversammlung stellte einen dementsprechenden Antrag, der einstimmig angenommen wurde. Da eine reibungslose Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten trotz aller Bemühungen der behandelnden Ärzte nicht immer oder manchmal nur schwer möglich sei, müsse es für den Fall von Regress- oder Haftpflichtforderungen eine Staatshaftung geben. Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst: „Die alltägliche Praxis zeigt immer wieder, dass eine reibungslose Kommunikation zwischen dem Arzt und Patienten mit Migrationshintergrund nur schwer möglich ist. Probleme sind da vorprogrammiert.“ Windhorst: Aufklärungsgespräch muss rechtssicher sein Der ärztliche Alltag zeige in diesen Fällen, dass die vorgeschriebene Aufklärung durch den Arzt nicht immer hundertprozentig gewährleistet werden könne, so Windhorst. Laut Patientenrechtegesetz sei der Arzt verpflichtet, dem Patienten in „verständlicher Weise“ während der Behandlung sämtliche wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die Risiken der medizinischen Maßnahmen, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. „Ein Aufklärungsgespräch mit einem fremdsprachigen Patienten muss nicht nur kultursensibel, sondern aus Sicht des Arztes auch belastbar rechtssicher sein. Die Realität zeigt, dass in den Praxen oder Kliniken oft quasi mit Händen und Füßen kommuniziert wird oder Personen zur Übersetzung herangezogen werden, die dafür nicht geeignet sind, etwa Familienangehörige, insbesondere Kinder.“ Dies seien unhaltbare Zustände, denn, so der Kammerpräsident: „Letztendlich haftet der behandelnde Arzt.“ Verpflichtende Regelung zur Dolmetscherfinanzierung In diesem Zusammenhang sprach sich die Kammerversammlung auch für die Einrichtung eines Dolmetscher-Registers aus, um dadurch zeitnah Zugriff auf Übersetzer zu haben. Windhorst: „Das Dilemma: Es gibt zu wenig Dolmetscher und es gibt vielschichtige Sprachprobleme.“ Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert vom Gesetzgeber, eine verpflichtende Regelung zur Dolmetscherfinanzierung in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufzunehmen. Das westfälisch-lippische Ärzteparlament, so betont die ÄKWL, unterstütze damit eine Forderung des diesjährigen 120. Deutschen Ärztetages, der im Mai dieses Jahres auf eine gesetzliche Regelungslücke bei der Kostenzuständigkeit für Dolmetscherdienste bei medizinischen Behandlungen hingewiesen habe. Bei fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeit zwischen Arzt und Patient sei eine adäquate medizinische Behandlung ohne Hilfe eines Dolmetscherdienstes nicht möglich, so das Votum der Kammerversammlung. Windhorst will sich deshalb dafür einsetzen, dass eine neue Bundesregierung in den Koalitionsbeschlüssen die geforderte Staatshaftung für den Fall einrichtet, dass es bei der Behandlung von fremdsprachigen Patienten zu rechtlichen Problemen kommt. „Wenn wir die heutige und die zukünftige Flüchtlingssituation stemmen wollen, müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass diejenigen. die vor Ort mit den Flüchtlingen zu tun haben, nicht im Regen stehen, sofern etwas schief geht.“ Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe
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