Kompetenzen für Reanimation an Schulen ausbauen2. August 2018 Symbolbild © VRD, fotolila.com Bei einem plötzlichen Kreislaufstillstand ist schnelle Hilfe für eine Reanimation nötig. Die Fähigkeit dazu soll an den Schulen in Rheinland-Pfalz ausgebaut werden. Das Bildungsministerium verfolge dieses Ziel schon seit einiger Zeit und führt entsprechende Gespräche mit Rettungsdiensten, Medizinern, der Unfallkasse sowie mit Stiftungen. Geplant ist ein Konzept, um die Vermittlung der Maßnahmen an den Schulen zu verankern. „Dieses Wissen kann im Ernstfall Leben retten“, sagte der Präsident der Landesärztekammer Günther Matheis. Bei einem Herzstillstand entscheiden Sekunden, ob der Betroffene überlebt. Oft werde „einfach nur aus Angst und Unkenntnis, etwas falsch zu machen, Erste Hilfe unterlassen“, sagte Matheis. Auch der Lehrerverband VBE (Verband Bildung und Erziehung) unterstützt die Forderung. Die CDU-Fraktion forderte, Rheinland-Pfalz müsse die Empfehlung der Kultusministerkonferenz von 2014, an der auch der GRC mitgewirkt hat, umsetzen, Lehrkräfte in Maßnahmen zur Wiederbelebung schulen zu lassen. Kinder und Jugendliche sollten ab der siebten Klasse jährlich zwei Unterrichtsstunden dazu erhalten. Die Kompetenz für Maßnahmen zur Reanimation sollen so im Zuge des lebenslangen Lernens frühzeitig als Kulturfertigkeit verankert werden. Ein Curriculum für den Reanimationsunterricht an Schulen stellt der GRC auf seiner Homepage unter www.grc-org.de zur Verfügung. KIDS SAVE LIVES bei Österreichischen Rat für Wiederbelebung – ARC Anlässlich der ersten gemeinsamen Arbeitstagung im Mai 2018 geben einige österreichische Initiativen zur Schulkinder-Ausbildung in Wiederbelebung folgende Salzburger Erklärung ab: Obwohl bereits tausende Kinder in Österreich von verschiedensten Initiativen in Wiederbelebung ausgebildet werden, fehlt die nahtlose Durchdringung in Gesamtösterreich infolge einer fehlenden gesetzlichen Grundlage. In fünf Ländern Europas ist die Ausbildung von Schulkindern in Wiederbelebung gesetzlich verankert, in 16 Ländern besteht eine landesweite Empfehlung. Auch in Österreich soll die Ausbildung von Schulkindern in Wiederbelebung und deren kontinuierlichen Wiederholung gesetzlich verankert werden. Da die Wiederbelebung eine Sonderstellung im Rahmen der Erste-Hilfe-Ausbildung einnimmt, soll ihr – insbesondere im Kindesalter – im Rahmen der Erste-Hilfe Ausbildung besonderes Augenmerk geschenkt werden. Wiederbelebung muss zur Kulturfertigkeit werden, wie Lesen, Schreiben, Rechnen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ARC http://www.arc.or.at/kids-save–lives
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