Koordinierte Versorgung von schwer psychisch Erkrankten wird Kassenleistung6. September 2021 Regionale Netzverbünde aus mindestens zehn Akteuren aus verschiedenen Gesundheitsberufen sollen die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen künftig verbessern. (Foto: ©ink drop – stock.adobe.com) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Richtlinie zur koordinierten und strukturierten Versorgung von schwer psychisch erkrankten Erwachsenen beschlossen. Psychisch schwer erkrankte Menschen haben einen komplexen ärztlichen und therapeutischen Behandlungsbedarf und können wichtige Lebensbereiche wie Familie oder Beruf nicht mehr allein bewältigen. Sie werden aber „von den bestehenden Versorgungsangeboten oft nur schwer und unvollständig erreicht“, heißt es in der Begründung des G-BA. Dabei mangele es nicht an der Zahl und Vielfalt der Leistungen, sondern daran, sie zu verzahnen und in Einklang zu bringen. Hier setze nun die neue Richtlinie an: Sie schaffe die Voraussetzungen dafür, alle für die Versorgung im Einzelfall benötigten Gesundheitsberufe zu vernetzen, um Betroffenen schnell und bedarfsgerecht zu helfen, erklärte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV Nordrhein). Eine wesentliche Rolle nehmen dabei feste Bezugs- und Koordinationspersonen ein, die die Patienten auf den Wegen zwischen den Versorgungsangeboten – auch zwischen ambulanter und stationärer Versorgung – navigieren. Ein Bezugsarzt oder -psychotherapeut ist verantwortlich für den individuellen Gesamtbehandlungsplan und die Überwachung der Therapieziele. Die Koordination des patientenindividuellen Versorgungsangebots – etwa das Terminmanagement – übernimmt eine nichtärztliche Person, zum Beispiel aus der Sozio- oder Ergotherapie oder der psychiatrischen Krankenpflege. Anforderungen an Netzverbünde Die Richtlinie ermöglicht nun, dass sich niedergelassene Fachärzte, Psychotherapeutinnen, stationäre Einrichtungen sowie Therapeuten aus verschiedenen Bereichen zu regionalen Netzverbünden zusammenschließen können. Vorgabe ist, dass ein Netzverbund aus mindestens zehn Akteuren aus verschiedenen Gesundheitsberufen besteht. Der Erstkontakt zu den Patienten kann direkt über spezialisierte Fachärzte oder Psychotherapeuten des Netzverbundes erfolgen. An den Netzverbund überweisen oder empfehlen können alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und Psychotherapeuten sowie Sozialpsychiatrische Dienste und ermächtigte Einrichtungen. NPPV-Projekt lieferte Vorlage „Ich begrüße es außerordentlich, dass die koordinierte und strukturierte Versorgung von schwer psychisch erkrankten Menschen nun endlich in der Regelversorgung ankommt. Es war ein weiter Weg durch die Gremien und über das Reformgesetz zur Psychotherapeutenausbildung bis zur Richtlinie. Wir mussten über viele Jahre dafür kämpfen und so manches dicke Brett bohren“, ordnet Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, den G-BA-Beschluss ein. „Es macht mich aber auch ein bisschen stolz, dass der Impuls für dieses notwendige neue Versorgungsangebot aus Nordrhein kommt.“ Dort setzt die KV Nordrhein seit 2017 das vom Innovationsfonds geförderte Projekt „Neurologisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung“ (NPPV) zusammen mit Partnern wie u. a. der AOK Rheinland/Hamburg und dem BKK Landesverband Nordwest um. 284 Psychotherapeuten und 396 Fachärzte aus 423 Praxen haben sich im Rahmen von NPPV in regionalen Netzen organisiert. Viele weitere Hausärzte, Kliniken und Selbsthilfeorganisationen sind ebenfalls in die Vernetzung eingebunden. Gemeinsam kümmern sie sich um rund 14.000 schwer psychisch erkrankte Patienten in Nordrhein. Im September werden die letzten Patienten in die vernetzten Strukturen eingesteuert, dann beginnt die Evaluationsphase Nicht alle Wünsche umgesetzt „Unser NPPV-Projekt hat auf dem Weg zur Richtlinie sicher einiges an Erkenntnis beitragen können. Stellenweise liest sie sich wie eine Blaupause unseres Versorgungsmodells. Allerdings ist nicht alles so gekommen, wie wir uns das vorgestellt haben“, räumt Bergmann ein. Die Hauptziele – schneller Zugang zu qualifizierter Versorgung, wohnortnahe Begleitung der Patienten durch Bezugspersonen und die Vernetzung verschiedener Gesundheitsberufe und Einrichtungen – seien zwar erreicht worden, kommentiert auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Dass alle Patienten nach der Eingangssprechstunde bei einem Verbundarzt oder -psychotherapeuten nun zur differenzialdiagnostischen Abklärung und Erstellung oder Änderung eines Behandlungsplans bei Psychiatern des Verbundes vorgestellt werden müssen, schaffe aber unnötige Engpässe, kritisiert die KV Nordrhein. Diese Rolle hätten sowohl fachlich wie berufsrechtlich auch Psychotherapeuten übernehmen können. „Die Fokussierung auf Psychiater wirkt wie ein Flaschenhals und konterkariert am Ende das wichtige Ziel, die Patienten so schnell wie möglich an die für sie am besten geeigneten Versorgungsangebote zu geleiten“, ergänzt Bergmann. Bedauerlich sei auch, dass Erkrankungen wie Demenz und weitere wesentliche Erkrankungsbilder aus dem neurologischen Formenkreis durch die Richtlinie nicht abgedeckt werden. Die jetzt verabschiedete G-BA-Richtlinie bietet die Grundlage, durch das Projekt NPPV aufgebaute Versorgungsstrukturen und -angebote in Nordrhein als von der GKV bezahlte Versicherungsleistung fortführen zu können. Zunächst muss die Richtlinie aber vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und danach im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Anschließend legt der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen die benötigten Vergütungsziffern fest. Nach Inkrafttreten der Richtlinie können sich Netzverbünde gründen und die neue Versorgungsform anbieten. Die KBV rechnet damit, dass dies frühestens Mitte 2022 möglich sein wird.
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