Krankenausreform: DGOU „fassungslos”, da spezielle Unfallchirurgie nicht als Leistungsgruppe abgebildet werden soll

Steffen Ruchholtz (l.) und Dietmar Pennig (Fotos: Intercongress/DGOU)

„Das darf nicht sein”, so die Fachgesellschaft zum Vorhaben des Bundesgesundheitsministers Lauterbach, die Krankenhausreform ohne Berücksichtigung der speziellen Unfallchirurgie zu planen – „trotz mehr als 680.000 stationärer Behandlungen pro Jahr”.

Die Krankenhausreform des deutschen Gesundheitssystems hat der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zufolge das nachvollziehbare Ziel, die Qualität in der Versorgung zu verbessern. Dazu soll eine Spezialisierung der Medizin über Leistungsgruppen erfolgen. „Hierbei droht im aktuellen Kompromiss zwischen Bundesregierung und Bundesländern ein für weite Teile der Bevölkerung wichtiger Aspekt verloren zu gehen. Die Behandlung von Verletzten, insbesondere die Versorgung komplexer Knochen-, Gelenk- und Weichteilverletzungen ist nicht in einer spezifischen Leistungsgruppe abgebildet”, konstatiert die Fachgesellschaft.

Die DGOU verweist deshalb auf ihre erfolgreichen Strukturen der Qualitätsinitiative TraumaNetzwerk DGU®, mit denen es gelungen sei, die Sterblichkeit nach schweren Unfällen zu senken und fordert deren Einbettung. „Um auch in Zukunft die Schwer- und Mehrfachverletzten auf Spitzenniveau behandeln zu können, bedarf es einer zusätzlichen Leistungsgruppe „Spezielle Traumatologie“ im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie, konstatiert die DGOU. „Ein Schulkind, das durch ein Auto schwerverletzt wird, muss genauso hochkompetent behandelt werden wie ein älterer Mensch mit Oberschenkelhalsbruch. Die Versorgung muss schnell, wohnortnah und auf höchstem medizinischen Niveau erfolgen. Denn es hängt entscheidend von der Qualität der unfallchirurgischen Behandlung ab, ob ein Mensch wieder in sein normales Leben zurückfindet oder dauerhaft von Schmerzen, Bewegungseinschränkung und Berufsunfähigkeit geplagt wird“, sagt der stellvertretende DGOU-Präsident Prof. Steffen Ruchholtz.

„Die durch Lauterbach auf den Weg gebrachte Initiative muss deshalb in einem wesentlichen Punkt erweitert werden”, fordert die DGOU. Denn mit mehr als 680.000 stationären Behandlungsfällen in Deutschland pro Jahr und steigender Tendenz sei die „Spezielle Traumatologie“ ein wichtiger Faktor in der Versorgung und in der Daseinsfürsorge. Nach aktueller Planung sollen alle Verletzungen ohne Zuordnung und Vorhaltung von Spezialisten für den Unfallverletzten versorgt werden. „Wir befürchten einen deutlichen Qualitätsrückschritt. Alle Initiativen, die zur Verbesserung der Versorgung von Verletzten in den letzten Jahren aufgebaut wurden, drohen verloren zu gehen. Gerade der Unfall braucht ab einem gewissen Schweregrad einen Spezialisten“, sagt Prof. Dietmar Pennig, stellvertretender Generalsekretär der DGOU.

Über das dreistufige TraumaNetzwerk der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) existiert in Deutschland bereits eine differenzierte flächendeckende Struktur mit mehr als 650 zertifizierten lokalen, regionalen und überregionalen TraumaZentren, die sich an die abgestufte Versorgung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anlehnt und deren Vorgaben einschließt. Über die flächendeckende Abdeckung mit TraumaZentren ist nicht nur die individuelle Notfallversorgung der Verletzungen entsprechend ihrer Schwere sichergestellt, sondern es sind auch tragfähige und erprobte Strukturen und Kapazitäten für einen Massenanfall an Verletzten (MANV) und Großschadensereignisse etabliert, betont die DGOU.

Die DGOU vertritt die Interessen von mehr als 25.000 Orthopäden und Unfallchirurgen in Deutschland.