Krankenhäuser warnen vor Engpässen bei Desinfektionsmitteln

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat vor der möglichen Einstufung von Ethanol als krebserregende CMR-Substanz gewarnt.

Anlass der Warnung ist die bevorstehenden Sitzung des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Würde Ethanol als CMR-Substanz eingestuft, käme dies laut DKG faktisch einem Verbot für die breite Anwendung gleich mit gravierenden Folgen.

„Ethanol ist der maßgebliche Bestandteil in den gängigen Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen. Müssten Krankenhäuser auf Desinfektionsmittel auf Ethanolbasis verzichten, hätte das verheerende Auswirkungen auf den Infektionsschutz und würde die Gesundheit der breiten Bevölkerung gefährden. Hochansteckende Erreger, z. B. Noroviren, ließen sich nicht mehr wirksam bekämpfen. Adäquate Alternativen fehlen”, erläuterte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.

Drohendes Verbot beruht auf „völlig irriger Annahme“

Er kritisierte, dass die gesamte Debatte auf einer „völlig irrigen Annahme“ beruhe. Denn Ethanol sei insofern zweifelsfrei krebserregend – wenn man ihn trinke. „Wir benötigen die Substanz aber als wirksames Desinfektionsmittel zur äußeren Anwendung. In diesem Bereich gilt Ethanol als sicher, unerwünschte Nebenwirkungen beschränken sich auf harmlose Hautreizungen. Wer jetzt dafür plädiert, Ethanol zu verbieten, hat offenbar die Corona-Pandemie schon vergessen“, so Gaß.

Er verwies darauf, dass Ethanol während der Pandemie verhindert habe, dass sich das Virus deutlich schneller ausbreiten konnte. Denn die Substanz konnte zur Pandemie leicht beschafft und problemlos verarbeitet werden, damit Krankenhäuser und Arztpraxen vor dem Hintergrund eines leergefegten Marktes selbst Desinfektionsmittel herstellen konnten.

Alle Entscheidungsträger sollten daher die Bedeutung von Ethanol für das Gesundheitswesen berücksichtigen und auf eine Einstufung als CMR-Substanz verzichten, so der Appell der DKG.

hr/BIERMANN