DKK 2026 Krankenhausreform: Diskussionen vor allem um Ausnahmeregelungen20. Februar 2026 Die Krankenhausreform wird aktuell immer noch heiß diskutiert, so auch auf dem DKK 2026. Symbolbild: Wolfilser/stock.adobe.com Während einer Diskussionsrunde auf dem DKK fallen diverse Stichworte: Systemwechsel, sektorübergreifende Bedarfsplanung, Notfallsteuerung und Regionalisierung. Doch den größten Gesprächsbedarf gibt es offenbar bei den derzeit geplanten Ausnahmeregelungen der Krankenhausreform. von Dr. Milo Klesse Die Krankenhausreform ist eines der zentralen gesundheitspolitischen Themen auf dem Deutschen Krebskongress (DKK) 2026. Der Kern der Reform besteht darin, die stationäre Versorgung strukturell neu auszurichten: Weg vom Fallpauschalensystem, hin zu klar definierten Leistungsgruppen, stärkerer Qualitätsorientierung und einer Vorhaltevergütung für notwendige Strukturen. Ziel ist es dabei, Fehlanreize zur Mengenausweitung zu reduzieren, Spezialisierung zu fördern und die Krankenhauslandschaft angesichts von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und finanziellen Engpässen zukunftsfest zu machen. Kurz: „Eine auf Dauer qualitativ hochwertige, flächendeckende und gleichzeitig effiziente medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland“, so formuliert es das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Krankenhausreform: Notwendig, aber nicht ausreichend Grundlage für die Krankenhausreform ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), welches 2024 in Kraft getreten ist. Dieses soll nun im Rahmen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) weiterentwickelt und angepasst werden. In einer Diskussion auf dem DKK 2026, an der stellvertretend für die beteiligten Akteur:innen Stefan Huster (Rechtswissenschaftler), Johanna Sell (Leiterin der Unterabteilung Gesundheitsversorgung, Krankenhauswesen im BMG), Armin Grau (Bundestagsabgeordneter des Bündnis 90/Die Grünen) und Sahra Michelle Reinecke (Referatsleiterin Krankenhauswesen, Notfallversorgung und Gesundheitswirtschaft, Senatsverwaltung des Landes Berlin) teilnahmen, wurden die Kernpunkte der aktuellen Debatten schnell deutlich. Die Reform sei ein wichtiger Schritt, aber kein Allheilmittel, sagte Armin Grau und betonte: „Wir brauchen eine ganze Menge Reform, die Krankenhausreform alleine wird natürlich nicht jedes Problem regeln.“ Dennoch sei der stationäre Bereich „das allergrößte einzelne Problem“ gewesen. Dass das Gesetz trotz Pandemie und politischer Turbulenzen wie dem Ampel-Aus überhaupt zustande kam, wertete er als Erfolg. Klar sei aber auch, dass weitere Reformen folgen müssten – etwa in der ambulanten Versorgung und bei der Notfallsteuerung. Systemwechsel: Länder müssen neu denken Aus Sicht der Länder beschrieb Sahra Michelle Reinecke die Reform als tiefgreifenden Einschnitt. Alle Länder müssten ihre Krankenhausplanung neu aufsetzen, Krankenhäuser ihre Leistungsportfolios überdenken. Für viele Verantwortliche sei das ein grundlegender Systemwechsel. „Sie müssen neu denken, müssen ihre Zuschnitte neu machen“, berichtet sie aus Gesprächen mit Krankenhausgeschäftsführer:innen. Für viele sei das ein Bruch mit jahrzehntelanger Planungspraxis. Und angesichts der Größe des stationären Sektors sei dies ein enormer Transformationsprozess. Johanna Sell vom BMG unterstrich andererseits die politische Realität solcher Vorhaben. Man starte mit einer Idealvorstellung, müsse im Prozess aber Kompromisse eingehen. „Es bringt uns nichts, eine Reform auf den Weg zu bringen, die in der Praxis hinterher nicht funktioniert“, sagte sie. Die Perspektive aus dem Ministerium unterscheide sich dabei natürlich von der Lage vor Ort. In Gesprächen mit Klinikgeschäftsführer:innen werde dann erst deutlich, wie viel Personal und Geld an einzelnen Strukturen hingen. Reform sei daher immer auch ein Aushandlungsprozess. Debatte um Ausnahmeregelungen: Mut zur Reform Ein zentraler Streitpunkt waren Abweichungen von den ursprünglichen Empfehlungen der Regierungskommission. Stefan Huster hob hervor, dass nicht nur das Wegfallen verbindlicher Level-Strukturen relevant sei, sondern vor allem die Ausnahmeregelungen, etwa bei Mindestvorhaltezahlen oder Mindestmengen. Sell bezeichnete die Debatte um Ausnahmen als „Kampfbaustelle Nummer Eins“ zwischen Bund und Ländern und berichtete, es gebe immer wieder Drohungen mit dem Vermittlungsausschuss. Auch aus dem Publikum kam deutliche Kritik: Die zunehmenden Ausnahmen seien „ein Desaster“. Wenn Krankenhäuser einzelne seltene Eingriffe nur ein- oder dreimal pro Jahr durchführten, sei das medizinisch fragwürdig. Hier würden aus wahltaktischen Gründen Strukturen erhalten, die qualitativ nicht zu rechtfertigen seien. Sell betonte an dieser Stelle jedoch, dass der Bund zwar den gesetzlichen Rahmen vorgebe, die konkrete Planung aber bei den Ländern liege. Ausnahmemöglichkeiten bedeuteten daher nicht automatisch, dass sie auch genutzt werden müssten. Entscheidend sei, ob die Länder den Mut hätten, die Reform konsequent umzusetzen. Grau ergänzte, dass man aus Sicht der Opposition die Reform ohne Leistungsgruppen, Qualitätsorientierung und Vorhaltevergütung nicht hätte mittragen können. Der Verzicht auf die Level sei „sehr, sehr schwer zu akzeptieren“ gewesen. Eine gewisse Kompromissfähigkeit sei jedoch notwendig gewesen, um das Gesamtprojekt nicht scheitern zu lassen. Die ungelöste Bedarfsfrage Ein weiterer Schwerpunkt der Debatte war die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf an Krankenhausleistungen. Sell kritisierte, dass die Reform hier keine grundlegende Antwort gebe auf die Frage: „Wieviel Bedarf besteht denn eigentlich für Krankenhausversorgung in Deutschland?“ Ohne sektorenübergreifende Bedarfsplanung bleibe die Reform unvollständig. Derzeit werde Bedarf pragmatisch an der bisherigen Inanspruchnahme gemessen. Grau wies darauf hin, dass dies bestehende Strukturen fortschreibe. In einem stärker ambulant ausgerichteten System könnten deutlich mehr Krankenhausstandorte entbehrlich sein. Huster verwies auf strukturelle Führungsprobleme. Während es im ambulanten Bereich eine bundesrechtlich geregelte Bedarfsplanung gebe, sei der stationäre Bereich stark von föderalen Zuständigkeiten geprägt. Die Vielzahl an Akteuren erschwere tiefgreifende Reformen, weil immer wieder jemand „auf der Bremse“ stehe. Möglicherweise müsse man die Entscheidungsstrukturen daher grundlegend überdenken, um langfristig reformfähig zu bleiben und Reformstau zu verhindern. Notfallreform und Regionalisierung als mögliche Schlüssel Eng damit verbunden ist zudem die weiterhin bestehende Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Sell machte deutlich, dass selbst im Ministerium diese Trennung organisatorisch abgebildet sei. Eine echte sektorenübergreifende Planung existiere bislang nicht. Ein Schlüsselprojekt könnte hier die Notfallreform sein, mit dem Ziel, nicht notwendige stationäre Aufenthalte und Behandlungen zu reduzieren. So könnten sich laut Sell Krankenhäuser mehr auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: die Behandlung tatsächlich stationärer Fälle. Als Perspektive für die Zukunft brachte Huster zudem eine stärkere Regionalisierung ins Spiel. Statt komplexer Detailsteuerung auf Bundesebene könnten Regionen umfassender für ihr Versorgungsgebiet planen. Grau verwies diesbezüglich auf das ursprünglich geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, in dem Gesundheitsregionen vorgesehen waren. Dieses Projekt sei durch das Ende der Ampel nicht mehr umgesetzt worden. Für die Grünen bleibe die Regionalisierung jedoch ein zentrales Anliegen. Reform ist und bleibt Daueraufgabe In der Schlussrunde ging es noch einmal um verpasste Chancen. Reinecke verwies auf verschobene Mindestvorhaltezahlen und auf die unzureichende Entbürokratisierung, die Personalressourcen binde. Sell betonte erneut die ungelöste Bedarfsfrage und die Dringlichkeit der Notfallreform. Grau spannte den Bogen weiter: Neben der Krankenhaus- und Notfallreform brauche es Prävention, ein Primärversorgungssystem, eine Arzneimittelpreisreform und eine Weiterentwicklung der Leistungsgruppen. Insgesamt zeigte die Diskussion, dass die Krankenhausreform kein Endpunkt, sondern der Beginn eines längerfristigen Transformationsprozesses ist. Sie bringt substanzielle Veränderungen, bleibt aber in zentralen Fragen unvollständig. Zugleich zeigte sich die politische Realität föderaler Aushandlung. Reformfähigkeit ist eben nicht nur eine Frage guter Konzepte, sondern auch institutioneller Strukturen und politischer Mehrheiten. Oder, wie es sinngemäß mehrfach anklingt: Man darf nicht auf die „eierlegende Wollmilchsau“ warten. Stattdessen sollten Prozesse in Gang gesetzt und Reform als dauerhafte Aufgabe verstanden werden.
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