Krankenhausreform: DKG erkennt „wichtige Schritte zur Finanzierung“

DKG-Vizevorsitzende Henriette Neumeyer. Foto: © DKG/Lopata

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht richtige Ansätze in der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV), die am 18. April in Kraft getreten ist.

„Die Krankenhäuser sehen in der KHFTV viele positive Aspekte, die einen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der stationären Versorgung in Deutschland leisten können“, erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Henriette Neumeyer. Richtig sei, dass die Transformationskosten nun „nicht mehr im Wesentlichen auf die Gesetzlich Versicherten abgewälzt“ werden sollen, wie es die ursprünglichen Pläne des scheidenden Gesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach (SPD) vorgesehen hätten, sondern der Bund über das Sondervermögen seiner Verantwortung nachkommen möchte.
Neumeyer: „Diejenigen einseitig zu belasten, die ohnehin schon unter den stark gestiegenen Beiträgen leiden, wäre ein falsches Signal. Jetzt ist die künftige Bundesregierung gefragt, ihr Wort zu halten und zügig die gesetzliche Grundlage für diese Neuverteilung der Finanzierung zu schaffen. Es ist trotzdem gut, schon jetzt die Verordnung in Kraft zu setzen, damit sich die verantwortlichen Stellen auf das Verfahren einstellen können. Wir begrüßen auch, dass Investitionen zum Erhalt bestehender Strukturen nun nicht mehr grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind, wie es ursprünglich geplant war.“

Als „nach wie vor kritisch“ wertet die DKG-Vizevorsitzende, dass ambulante Versorgungsangebote von der Förderung ausgeschlossen bleiben. Das sei besonders für die Krankenhäuser gravierend, die die Länder als sektorenübergreifende Versorger planen würden. „Die Versorgung stärker sektorenübergreifend zu organisieren und gerade dort zu sichern, wo es immer weniger Arztpraxen gibt, ist postuliertes Ziel der Krankenhausreform. Jetzt die ambulante Versorgung in Kliniken von der Förderung auszunehmen, steht im Widerspruch zu diesem Ziel“, konstatiert Neumeyer. Wichtige Ziele der Reform würden verfehlt, wenn die Politik die Investitionskosten dieser ambulanten Versorgungsangebote nicht berücksichtige. Die Transformation der Versorgungslandschaft bliebe dann unvollständig.

Anm. d. Red.: Link zur Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung – KHTFV): https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/113/VO