Krankenhausreform: DKG fordert grundlegende Korrekuren

DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß. Foto: DKG

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat auf ihrem jährlichen Krankenhausgipfel in Berlin bekräftigt, die Reformbestrebungen der Bundesregierung weiterhin zu unterstützen. Gleichzeitig machte die DKG deutlich, dass zentrale Instrumente der Reform dringend nachgebessert werden müssen.

Der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß, betonte, die derzeitige Form der Vorhaltefinanzierung löse kein strukturelles Problem. „Im Gegenteil: Sie zementiert die Abhängigkeit der Krankenhäuser von ihren Fallzahlen und gefährdet bedarfsnotwendige Kliniken in der Fläche“, erklärte Gaß. „Wir benötigen ein System der Vorhaltefinanzierung, das tatsächlich fallzahlenunabhängig funktioniert und weniger, nicht mehr Bürokratie verursacht.“

Neue Fehlanreize, mehr Bürokratie

Die DKG kritisierte insbesondere, dass die Bundesregierung trotz offensichtlicher Mängel an dem untauglichen Konzept festhalte. Die Verschiebung der Einführungsfristen sei keine Lösung, so Gaß. „Das Modell erzeugt Fehlanreize, erhöht den Bürokratieaufwand und stabilisiert die wirtschaftliche Lage bedarfsnotwendiger Häuser in keiner Weise. Logische Konsequenz ist: vollständige Aussetzung der Vorhaltefinanzierung und Beauftragung der Selbstverwaltung mit einem wirklich fallzahlunabhängigen Alternativkonzept.“

Als Übergangsinstrument seien bestehende Zuschläge – etwa für Sicherstellung, Notfallstufen und Zentren – völlig ausreichend. Damit würde zugleich der hochumstrittene Abrechnungs-Grouper des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus obsolet und man könnte den Grouper als reines Planungsinstrument nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln. „Auch der Fixkostendegressionsabschlag sollte sofort abgeschafft werden, denn die Krankenhäuser, die die politisch gewollte Konzentration realisieren, dürfen dafür nicht auch noch bestraft werden. Andernfalls werden Strukturreformen verzögert und Qualitätsgewinne verhindert“, so Gaß.

Sektorengrenzen überwinden

Ein weiterer Schwerpunkt des Krankenhausgipfels war die Überwindung der starren Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Hier drängt die DKG auf eine grundlegende Überarbeitung der hybriden diagnosebezogenen Fallgruppen (Hybrid-DRGs).

„Krankenhäuser bieten mit ihrer umfangreichen fachlichen und technischen Ausstattung einen hervorragenden Rahmen, der auch bei komplexen ambulanten Behandlungen die notwendige Sicherheit gewährleistet. Es kann nicht das Ziel der Politik sein, dass nun teure investorengetriebene Doppelstrukturen in Form von Praxiskliniken vor den Toren der Krankenhäuser entstehen. Wir müssen darauf achten, dass der Qualitätsstandard der Patientenversorgung auch bei Hybridleistungen erhalten bleibt“, betonte Gaß.

Die kurzfristig erweiterten Hybrid-DRG-Regeln seien kein tragfähiges Fundament für eine sinnvolle Ambulantisierung. Sie unterminierten die Länderplanung, destabilisierten die Krankenhausökonomie und verfehlten das Versorgungsziel. Stattdessen brauche es den Ausbau der ambulanten Versorgungsmöglichkeiten an den Krankenhäusern, der Qualität und Erreichbarkeit auch in dünn besiedelten Regionen sicherstelle. Die Kooperation mit niedergelassenen Ärzten, die als Partner der Kliniken bei der Hybridversorgung mitwirken können, sei ausdrückliches Ziel.