Krankenhausreform: Fünf Partner geben gemeinsame Erklärung zur Umsetzung ab

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In einer gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung der Krankenhausreform fordern Krankenhausträger, Krankenkassen und die Deutsche Krebsgesellschaft von der Politik die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung sowie die Schaffung verbindlicher Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser auf Basis wissenschaftlicher Evidenz.

Der Appell an Bund, Länder und Regierungsfraktionen wird von der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, dem AOK-Bundesverband, der DAK-Gesundheit, dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband sowie der Deutschen Krebsgesellschaft mitgetragen.

Nur aus dem Bedarf der Bevölkerung ließen sich zukunftssichere Krankenhausstrukturen ableiten, heißt es in der Erklärung der fünf beteiligten Partner. Daher sehe man die aktuell im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene jährliche Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Zahlen und den fehlenden Bevölkerungsbezug in der geplanten Regelung kritisch.

„Wir sprechen uns für eine fallzahlunabhängig und bedarfsorientiert ausgestaltete Vorhaltefinanzierung aus“, betonen die Institutionen in dem gemeinsamen Papier. Nur so könne eine krisensichere, von aktuellen Fallzahl-Schwankungen unabhängige Solvenzsicherung der Krankenhäuser erreicht werden. Zudem plädieren die beteiligten Akteure für einen gesetzlichen Auftrag zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Bedarfsbemessungsinstrumentes.

Struktur- und Finanzierungsreform nicht entkoppeln

Auch in puncto Versorgungsqualität formuliert das Bündnis konkrete Forderungen: „Wir plädieren dafür, die Strukturreform nicht von der Finanzierungsreform zu entkoppeln und zeitnah verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser auf Basis der wissenschaftlichen Evidenz zu schaffen“, so die Erklärung. Die geplanten Mindestvorhaltezahlen für bestimmte Operationen und Eingriffe seien ein zentrales Element, um bei nicht vorliegender Evidenz die nötige Routine in der Versorgung der Patienten zu gewährleisten und „Gelegenheitsversorgung“ auszuschließen.

Zentralisierung und Spezialisierung sollten „insbesondere in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Krebs“ auf Basis der Ergebnisse aus der Studie zur „Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ (WiZen) umgesetzt werden. Diese Studie hatte Daten zu Überlebensvorteilen bei der Behandlung in Krankenhäusern veröffentlicht, die von der Deutschen Krebsgesellschaft als Krebszentren zertifiziert sind.1 Die Festlegung von Leistungsgruppen sowie von Qualitäts- und Strukturvorgaben sei eine komplexe Aufgabe, heißt es in der Erklärung weiter. „Für diese braucht es eine breite Konsensfindung, die die medizinisch-wissenschaftliche Expertise der Selbstverwaltungspartner und der Fachgesellschaften einbeziehen muss und nicht politischen Interessen unterliegen darf.“

Der Marburger Bund (MB) begrüßt die Forderungen nach einer fallzahlunabhängigen Vorhaltevergütung: „Es gibt eine breite Übereinstimmung im Gesundheitswesen, dass die Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser als mengenunabhängige Vergütungskomponente ausgestaltet werden sollte, die sich an den Kosten der notwendigen personellen und materiellen Infrastruktur eines Krankenhauses orientiert und dabei auch die Erfüllung des jeweiligen Versorgungsauftrages berücksichtigt“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

Zugleich tritt der MB Behauptungen entgegen, mit den im KHVVG vorgesehenen Regelungen würde ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung vergütet werden. In der Öffentlichkeit werde zudem immer wieder der Eindruck erweckt, die bestehenden Fallpauschalen würden abgeschafft.

„Man muss sich schon die Mühe machen, die Regelungen im Detail zu betrachten. Weder die Verteilung der Vorhaltevergütung noch die Auszahlung an die Krankenhäuser ist im aktuellen Regierungsentwurf fallunabhängig gestaltet. Trotzdem behauptet das Bundesministerium für Gesundheit in seinen offiziellen Verlautbarungen, den Krankenhäusern werde ‚der ökonomische Druck genommen‘. Das ist aber allenfalls reines Wunschdenken: Eine echte Entkommerzialisierung kann nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolgt und das gesamte Personal in der direkten Patientenversorgung gegenfinanziert wird“, bekräftigte Johna.