Krankenhausreform: Nephrologen warnen vor Versorgungslücken bei Nierenpatienten20. August 2025 Foto: © motortion/stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) warnt vor einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung von Patienten mit Nierenkrankheiten durch die geplante Krankenhausreform. Das künftige Vorhaltevolumen für die komplexe nephrologische Versorgung wird auf Basis der Abrechnungsdaten von 2023/2024 berechnet. Doch diese bilden den tatsächlichen nephrologischen Versorgungsumfang jedoch nicht ausreichend ab, so die DGfN. Denn aufgrund länderspezifischer Besonderheiten in der Abrechnung wurde die erbrachte nephrologische Versorgung oftmals der Leistungsgruppe „Allgemeine Innere Medizin“ zugeordnet, statt sie in der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ zu verbuchen, erklärt die Gesellschaft. In der Folge müssten sich je Bundesland mehr Krankenhäuser ein zu kleines nephrologisches Budget teilen. Dies gefährde nicht nur die flächendeckende Versorgung, sondern auch die ärztliche Weiterbildung in der Nephrologie. In ihrer aktuellen Stellungnahme fordert die DGfN Politik und Planungsbehörden deshalb auf, die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ sachgerecht auszustatten und in der Planung angemessen zu berücksichtigen (1). Die Reform müsse sicherstellen, dass komplexe nephrologische Leistungen angemessen finanziert werden und somit für Krankenhäuser attraktiv bleiben. In Deutschland arbeiten rund 3000 Nephrologen, sowohl in Krankenhäusern als auch in etwa 1000 nephrologischen Praxen und ambulanten Dialysezentren. Von den aktuell rund 1874 Krankenhäusern verfügen lediglich 145 über eine eigene nephrologische Klinik oder Abteilung. Eine Überversorgung besteht nicht, betont die DGfN. Im Gegenteil: Angesichts der alternden Bevölkerung und der stetig steigenden Zahl von Menschen mit chronischer Nierenkrankheit (CKD) ist die Bedarfsdeckung bereits jetzt als gerade ausreichend einzustufen. Prognosen zufolge wird CKD bis 2040 zu den fünf häufigsten Volkskrankheiten zählen (2, 3). Mehr als allgemeine Innere Medizin benötigt Unter den internistischen Fachgebieten weisen Patienten in nephrologischen Kliniken die höchste Krankheitskomplexität auf. Das Behandlungsspektrum der Nephrologie umfasst neben schweren Nierenkrankheiten und lebenserhaltenden Nierenersatztherapien auch die Vorbereitung und Nachsorge von Nierentransplantationen sowie Störungen des Wasser-, Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushalts und schwer einstellbare Formen des Bluthochdrucks. „Die Versorgung setzt tiefgreifende Kenntnisse der Zusammenhänge voraus. Sie kann nicht hilfsweise durch andere Fachrichtungen oder die allgemeine Innere Medizin übernommen werden, ohne dass die Behandlungsqualität leidet. Und diese zu verbessern, ist ein zentrales Ziel der Krankenhausreform“, so Dr. Nicole Helmbold, Generalsekretärin der DGfN. Die DGfN fordert deshalb, dass alle nephrologischen Kliniken und Abteilungen erhalten bleiben und ausreichend finanziert werden. In den Kliniken findet zudem der überwiegende Teil der Weiterbildung im Fachgebiet Nephrologie statt. Bereits heute ist die nephrologische Versorgung durch den Fachkräftemangel bedroht. „Ein Nachwuchsmangel würde nicht nur den stationären Bereich, sondern auch die nephrologischen Praxen betreffen“, sagt Helmbold. Denn in den ambulanten nephrologischen Einrichtungen und Dialysezentren werden neben der nephrologischen Basisversorgung auch jährlich etwa 100.000 Dialysepatienten sowie 20.000 Menschen mit transplantierter Niere betreut. Sicherung der nephrologischen Versorgung gefordert Die DGfN fordert die Politik auf, die Besonderheiten der Nephrologie zu berücksichtigen und eine flächendeckende Versorgung sowie eine nachhaltige ärztliche Weiterbildung zu sichern. „Die aktuelle Systematik des Leistungsgruppen-Groupers und die Bezugsjahre für die Vorhaltevolumina führen zu einer Benachteiligung nephrologischer Einrichtungen – und damit der oft schwer kranken Patientinnen und Patienten“, sagt Helmbold. Dies könne auch andere Leistungsgruppen gefährden, die auf die Nephrologie aufbauen, etwa die Nierentransplantation. „Wir fordern deshalb dringend eine Anpassung, um die Versorgungssicherheit, Finanzierungsgerechtigkeit und Weiterbildungsmöglichkeiten zu erhalten“, so Helmbold weiter. Aus Sicht der DGfN gehört dazu eine transparente und laufende Evaluation der Planungsinstrumente, insbesondere des Leistungsgruppen-Groupers des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Bisher fehlt in der Gesetzesbegründung des KHAG jedoch ein konkreter Hinweis darauf, dass der Leistungsgruppen-Grouper und seine Wirkung selbst evaluiert werden sollen, kritisiert die DGfN. „Im Sinne einer guten Patientenversorgung müssen jetzt die Weichen durch die Politik gestellt und weitere Anpassungen an der Krankenhausreform vorgenommen werden“, betont Helmbold. Eine auskömmliche Finanzierung und Ausgestaltung der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ muss sichergestellt sein. Die Krankenhausreform, ihre Chancen und Risiken für die Versorgung von Patienten mit Erkrankungen der Nieren sind Thema auf der Online-Pressekonferenz der DGfN am Dienstag, 30. September 2025, 11:00 bis 12:30 Uhr, anlässlich der 17. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie vom 2. bis 5. Oktober 2025 in Berlin. Die Krankenhausreform ist auch Gegenstand einer Podiumsdiskussion auf der 17. Jahrestagung der DGfN am Freitag, 03. Oktober 2025, 15:30 bis 16:15 Uhr.
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