Krankenhausreform ohne Kinderradiologie?

Kinder haben altersabhängige Proportionen, Körperfunktionen und Krankheitsbilder. Dies stellt Radiologen vor besondere Herausforderungen. (Foto: © Svitlana – stock.adobe.com)

Wird der aktuelle Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) umgesetzt, sieht die Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR) die Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in Gefahr.

Im aktuellen Entwurf werde nicht nur die spezialisierte Kinder- und Jugendmedizin insgesamt vernachlässigt. Sollte der Gesetzentwurf in dieser Form Wirklichkeit werden, komme auch die Kinder- und Jugendradiologie unter die Räder, warnte die Fachgeselltschaft in einer Pressemitteilung. Die Disziplin sei nämlich in keiner der verbliebenen pädiatrischen Leistungsgruppen abgebildet. Damit werde ein zentrales Qualitätskriterium in der der spezifischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen vollständig ausgeblendet, kritisiert die GPR.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen

Die spezialisierte Bildgebung bei Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sei eine der sensibelsten Disziplinen der modernen Medizin. So seien Kinder- und Jugendradiologen nicht nur in der Lage, krankhafte von normalen Veränderungen wachsender Organe zu erkennen. Sie sicherten auch den Schutz vor unnötiger Strahlenexposition durch den bevorzugten Einsatz strahlungsfreier Verfahren wie Ultraschall und Magnetresonanztomographie, erklärte die Fachgesellschaft.

„Aus gutem Grund bildet die Kinder- und Jugendradiologie deshalb einen fachärztlichen Schwerpunkt in der Weiterbildung Radiologie. Kinder und Jugendliche brauchen bei radiologischen Untersuchungen viel Aufmerksamkeit, Zuwendung und besonderen Schutz, nicht nur vor Röntgenstrahlen“, betont PD Dr. Thekla von Kalle, Präsidentin der GPR.

„Wenn die Kinder- und Jugendradiologie als notwendiges Qualitätskriterium nicht klar benannt wird, besteht die Gefahr, dass Krankenhausleitungen aus Kostenperspektive die Vorhaltung einer allgemeinen Radiologie als ausreichend erachten. Das ist weder im Interesse der Kinderheilkunde noch im Interesse der kleinen Patientinnen und Patienten oder deren Eltern. Die notwendige, spezialisierte radiologische Versorgung der jüngsten Patienten wäre gefährdet“, warnt von Kalle.

Pädiatrische Versorgung braucht Spezialisierung

Die GPR fordert daher, den Facharzt für Radiologie mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendradiologie verbindlich als Auswahlkriterium in die personelle Ausstattung der pädiatrischen Leistungsgruppen aufzunehmen. Ohne diese Ergänzung drohe der Verlust kindgerechter diagnostischer Kompetenz in der stationären Versorgung.

Die GPR unterstützt in diesem Rahmen auch ausdrücklich die Initiative der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), die eine Anpassung der Leistungsgruppensystematik fordert, um die notwendige Spezialisierung in der pädiatrischen Versorgung zu sichern.

Die Krankenhausreform müsse das Wohl der Jüngsten in den Mittelpunkt stellen. Wer hier spare, spare an der Zukunft, mahnt die GPR. Die Fachgesellschaft appelliert daher an den Gesetzgeber, diesen Fehler noch vor der endgültigen Verabschiedung des KHAG zu korrigieren.