KrebsexpertInnen befürworten geplantes Tabaksteuermodernisierungsgesetz

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Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die 16 Landeskrebsgesellschaften unter dem Dach der DKG begrüßen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz.

Der Entwurf sieht eine schrittweise jährliche Erhöhung der Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt über einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Geplant ist außerdem die Angleichung der Besteuerung von erhitztem Tabak, sogenannten Heat-not-Burn-Produkten, an die Zigarettensteuer; für nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten soll ebenfalls eine Tabaksteuer erhoben werden.

„Im europäischen Vergleich bildet Deutschland aktuell das Schlusslicht bei der Tabakprävention. Vor diesem Hintergrund ist der vorgelegte Entwurf zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der DKG. „Denn Tabaksteuererhöhungen zählen, wenn sie mit spürbaren Preiserhöhungen einhergehen, zu den wirksamsten Mitteln der Tabakprävention.“

Jährlich sterben in Deutschland über 120.000 Menschen an Erkrankungen, die durch das Rauchen verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere Herz-Kreislauf-, Lungen- und Krebserkrankungen. Vor allem beim Lungenkrebs zählt Rauchen zu den Hauptrisikofaktoren. Vier von fünf Lungenkrebstodesfällen sind auf das Rauchen zurückzuführen.

Dennoch rauchen in Deutschland noch immer etwa 25 Prozent der Bevölkerung im Alter von über 18 Jahren. Und auch wenn das Rauchen von Zigaretten unter Jugendlichen rückläufig ist, so befinden sich doch neue Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer auf dem Vormarsch. Beide Produkte werden oft als harmlose Alternativen zum Tabakrauchen angesehen. Doch beim Erhitzen von Tabak entstehen weiterhin Schadstoffe im Aerosol, wenn auch weniger als beim Verbrennen von Tabak während des Rauchvorgangs. E-Zigaretten hingegen enthalten meist den Suchtstoff Nikotin; sie sind für Jugendliche oft leichter zugänglich als Zigaretten und könnten das Risiko für den späteren Beginn des Zigarettenrauchens erhöhen.

In den Jahren 2011 bis 2015 hatte in Deutschland eine moderate, über fünf Jahre laufende schrittweise Anhebung der Tabaksteuer stattgefunden. Seit 2015 wurde die Tabaksteuer nicht mehr erhöht. Das aktuelle parlamentarische Verfahren wird im Deutschen Bundestag allein als finanzpolitisches Thema diskutiert. Trotz der Relevanz des Gesetzes für die Tabakprävention ist der Ausschuss für Gesundheit nicht bei Anhörungen einbezogen. Eine Beteiligung der Gesundheitsexperten am parlamentarischen Prozess wäre wünschenswert.