Kritik an KHAG: Diabetologische Expertise und Beratung unabdingbar26. August 2025 Symbolbild ©Davizro Photography/stock.adobe.com Anlässlich der Verbände-Anhörung zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) im Bundesgesundheitsministerium am 21. August 2025 hat die DDG in einer Stellungnahme ihre Forderung bekräftigt, dass diabetologische Expertise in allen Leistungsgruppen stärker berücksichtigt werden muss. Jährlich sind rund drei Millionen Krankenhauspatienten mit Diabetes auf qualifizierte Versorgungsstrukturen angewiesen. Ein Kernpunkt der Forderungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) an das KHAG betrifft daher die Qualifikation von Ärzten sowie Gesundheitsfachkräften. „Die Zusatzweiterbildung Diabetologie der Ärztekammern wie auch die der DDG muss in den Leistungsgruppen ‚Allgemeine Innere Medizin‘ und ‚Komplexe Endokrinologie/Diabetologie‘ verbindlich anerkannt werden“, erklärt DDG Präsidentin Prof. Julia Szendrödi aus Heidelberg. Flächendeckende Versorgung nur durch Zusatzweiterbildungen Derzeit versorgen etwa 4300 Internisten mit Zusatzweiterbildung Diabetologie die Krankenhauspatienten mit Diabetes. Demgegenüber gibt es bundesweit lediglich 300 Fachärzte für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie – etwa die Hälfte arbeitet ambulant, die andere Hälfte stationär. „Werden ausschließlich nur die Kolleginnen und Kollegen mit diesem Facharzttitel für die Leistungsgruppe ‚Komplexe Endokrinologie/Diabetologie‘ berücksichtigt, stellt dies eine reale Bedrohung für die Versorgung der Diabetespatientinnen und -patienten sowie die ärztliche Weiterbildung dar“, so Prof. Andreas Fritsche, Past-Präsident der DDG aus Tübingen. „Wir fordern daher dringend, die bestehenden Zusatzweiterbildungen Diabetologie für die Leistungsgruppen anzuerkennen. Es wäre fahrlässig, die unverzichtbare Expertise der Internistinnen und Internisten mit Zusatzweiterbildung nicht zu nutzen.“ Szendrödi ergänzt: „Die Forderung, ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie/Diabetologie als Strukturvoraussetzung für die Leistungsgruppe ,Komplexe Endokrinologie/Diabetologie‘ anzuerkennen, würde auch dazu führen, dass zahlreiche Kliniken die Kriterien für eine Einstufung in diese höhere Leistungsgruppe nicht mehr erfüllen und automatisch in die niedrigere Leistungsgruppe zurückfielen. Dies hätte einen Abbau bestehender Versorgungsstrukturen zur Folge, anstatt diese zu stärken und eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.“ Fachpersonal mit Diabetesexpertise unverzichtbar Darüber hinaus fordert die DDG, dass mindestens eine Gesundheitsfachkraft mit Diabetesexpertise – etwa eine Diabetesberaterin DDG oder eine Pflegefachkraft mit entsprechender Weiterbildung – verpflichtend in die Strukturen der relevanten Leistungsgruppe integriert wird. Derzeit sind bundesweit 6188 Diabetesberater DDG, 9175 Diabetesassistenten DDG sowie 4090 Fuß- und Wundassistenten DDG im Einsatz. „All diese Fachkräfte beraten täglich Betroffene und deren Angehörige in lebenswichtigen Fragen wie Blutzuckerkontrolle oder Insulinanwendung und leisten damit einen wichtigen Beitrag“, betont Fritsche. Studien zeigen, dass die Einbindung solcher Fachkräfte Komplikationen verringern und zu einer besseren Stoffwechselkontrolle im Krankenhaus führt. Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) unterstützt die Stellungnahme der DDG. „Die Politik darf die Realität nicht länger ausblenden: Eine nachhaltige und moderne Diabetesversorgung funktioniert nur im Team. Wenn die Krankenhausreform die Diabetesberatung weiterhin ausblendet, gefährden sie die Versorgung von Millionen von Menschen“, kommentiert Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch. Kooperationen zwischen Leistungsgruppen und Versorgung im ländlichen Raum sichern Rund 20 Prozent der Menschen, die im Krankenhaus behandelt werden, haben einen Diabetes mellitus. Die Betroffenen sind in allen stationären Bereichen anzutreffen und bringen ihren Diabetes als Begleiterkrankung mit. „Das zeigt, wie wichtig es ist, diabetologische Expertise in weiteren Leistungsgruppen fest zu verankern – von der Kardiologie über die Chirurgie und die Geriatrie bis hin zur Transplantationsmedizin“, nennt Prof. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG aus Berlin, eine weitere Forderung aus der DDG Stellungnahme. Mindestens jedoch solle die spezialisierte Diabetesexpertise durch einen Kooperationsvertrag mit einer niedergelassenen diabetologischen Schwerpunktpraxis abgedeckt werden, so Gallwitz. „Eine verbindliche Zusammenarbeit an dieser Schnittstelle kann Komplikationen verhindern, das Behandlungsergebnis entscheidend positiv beeinflussen und so die Patientensicherheit erhöhen. Außerdem unterstützt sie eine moderne und auch sektorübergreifende Versorgung.“ Für kleinere Kliniken – vor allem im ländlichen Raum – können Kooperationsverträge die Versorgungsqualität der Patienten gewährleisten. Weiterbildung sichert Zukunft Die DDG hebt hervor, dass eine gesicherte Finanzierung der Weiterbildung unabdingbar ist. „Wir können den ärztlichen Nachwuchs nur dann für die Diabetologie gewinnen, wenn die Weiterbildung strukturell in den Leistungsgruppen verankert und finanziell abgesichert ist“, so Szendrödi. Vorhaltepauschalen müssten zudem so gestaltet sein, dass sie auch sprechende Medizin und Beratungsberufe kostendeckend abbilden. Grundlegende Fragen noch offen Nach der Verbände-Anhörung bleiben aber auch grundlegende Fragen offen: So fehle der Berechnung der Vorhaltevergütung im aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums eine evidenzbasierte Grundlage. „Für viele Bereiche werden nicht-repräsentative Zahlen als Basis genommen, wodurch qualifizierten Zentren möglicherweise eine schlechtere finanzielle Stellung als zuvor droht. Damit droht eine Qualitätsverschlechterung, die die Intention der Krankenhausreform konterkarieren würde“, mahnt Gallwitz, der die Anhörung DDG-seitig begleitete. Außerdem bilden die neuen Leistungsgruppen die bisherigen „Grouper“/Fallpauschalen zurzeit noch nicht ausreichend ab. Dadurch würden Patienten gegebenenfalls der falschen Leistungsgruppe zugeordnet und fehlversorgt. DDG dennoch zuversichtlich Die DDG sieht die Diskussionen im Rahmen des KHAG als wichtigen Schritt hin zu einer modernen Krankenhausreform. „Wir sind zuversichtlich, dass in wichtigen Punkten Lösungen gefunden werden und haben positive Signale erhalten, dass die gut ausgebildeten Fachkräfte in der Diabetologie in der Reform mitgedacht werden“, so Gallwitz. Die DDG betont, dass die Fachgesellschaft den Reformprozess weiter konstruktiv begleiten wird. „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass das Wohl aller Patientinnen und Patienten und vor allem der Menschen mit Diabetes bei allen Reformschritten im Mittelpunkt steht“, versichert Szendrödi abschließend.
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