Kurzvideo-Algorithmen als digitale Falle für Menschen mit ADHS

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Eine Studie der TU Graz zeigt, dass Algorithmen von Kurzvideo-Plattformen Menschen mit ADHS besonders stark binden. Diese „Engagement-Falle“ führt oft zu Zeitverlust und emotionalem Stress.

Kurzvideo-Plattformen wie TikTok, Instagram Reels oder YouTube Shorts nutzen eine effektive Taktik, um die Verweildauer ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu maximieren: Sie spülen ein Video nach dem anderen in den algorithmisch generierten Feed. Wird gescrollt, laden sich automatisch neue Inhalte nach. So entsteht eine Endlosschleife aus immer neuen Inhalten ohne erkennbaren Abschluss.

Eine Untersuchung der TU Graz quantifiziert nun die negativen Auswirkungen dieser Empfehlungssysteme auf Menschen mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), die unter anderem Einschränkungen exekutiver Funktionen wie Impulskontrolle, Zeitmanagement oder Selbstregulation aufweisen. Die Forschenden um Elisabeth Lex vom „Institute of Human-Centred Computing“ definieren das Phänomen der „Engagement-Falle“ als einen Zustand, in dem Algorithmen die Aufmerksamkeit so effektiv binden, dass die Fähigkeit zum absichtlichen Beenden der Nutzung systematisch untergraben wird.

„Unter der Engagement-Falle verstehen wir einen Zustand, in dem (Video-)Empfehlungen einerseits als sehr relevant wahrgenommen werden, aber andererseits Menschen große Schwierigkeiten haben, sich vom Bildschirm zu lösen und ihr eigenes Verhalten bewusst zu steuern. Sie verlieren die Kontrolle darüber, wann sie aufhören und das Handy weglegen – und ganz besonders betrifft das leider Personen mit ADHS“, so Lex.

Zeitblindheit und emotionale Belastung nach der Nutzung

Die Ergebnisse der Studie mit 302 Teilnehmenden verdeutlichen signifikante Unterschiede in der Nutzungserfahrung von Gruppen mit und ohne ADHS. Die Inhalte der Video-Empfehlungen wurden von allen als gleichermaßen relevant für ihre persönlichen Interessen beurteilt. Die Folgen der Nutzung waren jedoch höchst unterschiedlich. Teilnehmende mit ADHS litten unter einer deutlich ausgeprägten Zeitblindheit und berichteten von großen Schwierigkeiten, die tatsächlich verstrichene Zeit während des Scrollens wahrzunehmen. Dies führte dazu, dass sie oft wesentlich länger online blieben als beabsichtigt und es ihnen schwerfiel, den Konsum der Kurzvideos abzubrechen.

Die negativen Effekte enden nicht mit dem Schließen der App, sondern ziehen oft eine emotionale Belastung nach sich: Die Studie belegt, dass Menschen mit ADHS nach dem Konsum von Kurzvideos häufig unter starker Reue und Schuldgefühlen leiden. Sie empfinden die verbrachte Zeit oft als nicht wertvoll und berichten eine Verschlechterung der Stimmung, da auch wichtige geplante Aufgaben verdrängt wurden. „Unsere Erkenntnisse belegen, dass auf Engagement optimierte Empfehlungssysteme eine unverhältnismäßige emotionale und verhaltensbezogene Belastung für Menschen mit ADHS darstellen“, führt Lex weiter aus.

Rufe nach inklusiven Designlösungen

Angesichts dieser systemischen Ungleichheit plädieren die Forschenden der TU Graz für ein neurodiversitäts-sensibles Design digitaler Schnittstellen. In der Studie zeigten sich die Studienteilnehmer interessiert an Unterstützung in Form von einer festen Maximalzahl an Videos pro Sitzung oder permanenten visuellen Zeitanzeigen. Lex betont die Verantwortung der Entwickler: „Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, müssen wir uns von einer rein bindungsorientierten Optimierung hin zu menschenzentrierten Designpraktiken bewegen, die das Zeitbewusstsein und die intentionale Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer explizit unterstützen.“ Solche inklusiven Funktionen könnten dabei helfen, die negativen Auswirkungen der Engagement-Falle nachhaltig abzufedern und die digitale Selbstbestimmung zu stärken.

Plattformbetreiber unter Druck

Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse der TU Graz erscheinen vor dem Hintergrund einer zunehmend öffentlich, politisch und rechtlich geführten Debatte darüber, ob Plattformbetreiber wie Meta durch bestimmte Designelemente und Empfehlungssysteme kompulsive oder potenziell süchtig machende Nutzung begünstigen und damit ihre Sorgfaltspflichten verletzen. In den USA wurden Meta und Google im März 2026 in einem wegweisenden Verfahren von einer Jury für fahrlässig befunden und zu insgesamt sechs Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilt. TikTok und Snapchat hatten sich zuvor mit der Klägerin außergerichtlich geeinigt.

Auch auf EU-Ebene hat sich die Entwicklung inzwischen konkretisiert: Die Europäische Kommission stellte im Februar 2026 bei TikTok und im Juli 2026 bei Instagram und Facebook vorläufige Verstöße gegen den Digital Services Act wegen „süchtig machenden“ Designs fest. Im Fokus stehen unter anderem Infinite Scrolling, Autoplay, Push-Benachrichtigungen und personalisierte Empfehlungssysteme sowie deren mögliche Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit, insbesondere von Minderjährigen und vulnerablen Erwachsenen.