KV Bayern: Neue Förderprogramme für Augenärzte in mittelfränkischen Landkreisen2. Juli 2019 Illustration: © Butch – Adobe.Stock Um dem Mangel an niedergelassenen Ärzten in einzelnen Regionen des Freistaates wirksam zu begegnen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) neue Förderprogramme ausgeschrieben. Für Augenärzte gibt es laut KVB neue Fördermöglichkeiten in den mittelfränkischen Landkreisen Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, der drohend unterversorgt ist, sowie in Weißenburg-Gunzenhausen, wo eine Unterversorgung konstatiert wurde. Für Hausärzte gelten neue Förderprogramme in den unterfränkischen Planungsbereichen Gerolzhofen und Schweinfurt Nord sowie im mittelfränkischen Planungsbereich Scheinfeld, in denen jeweils eine drohende Unterversorgung besteht. Für alle unterversorgten beziehungsweise drohend unterversorgten Planungsbereiche stellt die KVB nach eigenen Angaben “ein umfassendes Paket an Fördermaßnahmen” zur Verfügung: So werde eine Niederlassung oder Praxisübernahme in den genannten Regionen mit bis zu 90.000 Euro gefördert. Für die Errichtung einer Zweigpraxis sei ein finanzieller Zuschuss von bis zu 22.500 Euro möglich. Ebenso könnten Ärzte für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe bis zu 4000 Euro pro Quartal sowie einen Zuschuss zu den nachgewiesenen Investitionskosten im Rahmen der Anstellung von bis zu 15.000 Euro erhalten. Auch die Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin oder einer nicht ärztlichen Praxisassistentin werde mit bis zu 1500 Euro gefördert. Ärzte, die das 63. Lebensjahr bereits überschritten haben und aktiv einen Praxisnachfolger suchen, so heißt es weiter, unterstütze die KVB bei der Praxisfortführung mit bis zu 4500 Euro je Quartal. Des Weiteren gewähre die KVB Zuschüsse für die Weiterbildung im haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich. Im Planungsbereich Weißenburg-Gunzenhausen werde darüber hinaus aufgrund der Feststellung der Unterversorgung für Augenärzte eine spezielle Praxisaufbauförderung angeboten. Interessierte Augenärzte könnten hier einen quartalsweisen Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen Honorarumsatzes der jeweiligen Fachgruppe erhalten. Informationen zu diesen und allen weiteren planungsbereichsbezogenen Förderprogrammen sowie entsprechende Antragsformulare sind auf der Internetseite der KVB unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Finanzielle Fördermöglichkeiten/Regionale finanzielle Förderungen zu finden. Zusätzlich werden alle geförderten Planungsbereiche auf der Internetseite der KVB in einer eigenen Rubrik unter Praxis/Niederlassung/Region sucht Arzt vorgestellt. Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
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