KV Hessen stellt Pläne zur Neuordnung der Notfallversorgung vor12. November 2019 Foto: © Syda Productions (Lev Dolgachov) – Adobe Stock Die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, haben am 11.11.2019 Rahmen einer Pressekonferenz ihre Pläne für die Neuordnung der Notfallversorgung in Hessen vorgestellt. Dank hoch entwickelter Strukturen im Bereitschaftsdienst in Hessen sei eine Weiterentwicklung hin zur Zielvorstellung von Bundesgesundheitsminister Spahn möglich – „wenn die Krankenkassen sich ihrer Verantwortung stellen und die dadurch entstehenden Mehraufwände finanzieren.“ Analog zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definierten Stufen in der Notfallversorgung sollen in Zukunft an sechs hessischen Kliniken der Maximalversorgung sechs so genannte Integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen, die als Eigeneinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben werden und eine Versorgung rund um die Uhr für die Patientinnen und Patienten sicherstellen sollen. Die INZ sollen in Fulda, Kassel, Gießen, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt eingerichtet werden. Die Notfallzentren sollen durch 15 Kliniken ergänzt werden, an denen analog zum erfolgreichen Modellprojekt im Klinikum Frankfurt Höchst durch gemeinsame Tresen von Notfallambulanz und Bereitschaftsdienstzentrale die Patientensteuerung optimiert wird. Die dritte Säule der Versorgung bilden die Bereitschaftsdienstzentralen an den Kliniken, deren Behandlungsangebot zu den Sprechstundenzeiten durch die umliegenden Partnerpraxen ergänzt wird. „Wir knüpfen damit ein engmaschiges Versorgungsnetz für eine bessere Patientensteuerung in Hessen und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Notfallversorgung vorrangig in den wohnortnahen und kostengünstigeren Strukturen stattfinden kann“, so die Vorsitzenden. „Unsere Antwort auf die Pläne von Herrn Spahn lautet: Ja, das ist in Hessen mit vertretbarem Aufwand machbar, da wir zu den Bundesländern mit der am höchsten entwickelten Struktur im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) gehören. Die Reform des hessischen ÄBD vor fünf Jahren zahlt sich hier einmal mehr aus. Allerdings müssen aus unserer Sicht mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die neue Struktur Wirklichkeit werden kann. Wenn Herr Spahn eine Neuordnung will, soll er sich bitte auch darum kümmern, dass die Krankenkassen die entstehenden Kosten tragen. Wir gehen hier von einem Mehrbedarf von 20-25 Millionen € im Jahr allein in Hessen aus, dies ist aus der Gesamtvergütung nicht zu machen. Zum zweiten muss Herr Spahn seine Gedankenspiele um eine Aufteilung des Sicherstellungsauftrages ad acta legen. Dies ist weder sinnvoll noch in der Realität umsetzbar, die meisten Bundesländer haben deshalb ja auch bereits dankend abgewunken. Gleiches gilt für die Verantwortung für die Integrierten Notfallzentren. Diese muss ohne Wenn und Aber bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegen, ein gemeinsamer Betrieb mit den Kliniken ist realitätsfremd. Und schließlich muss allen Beteiligten klar sein, dass in den Integrierten Notfallzentren rund 60 zusätzliche Ärztinnen und Ärzte benötigt werden. Wir sind sehr optimistisch, diese Kolleginnen und Kollegen auch zu finden. Allerdings fehlen diese dann wahrscheinlich in der sonstigen ambulanten Versorgung. Wir fordern Herrn Spahn deshalb auf, den Bürgerinnen und Bürgern reinen Wein einzuschenken. Wer neu geordnete Strukturen in der Notfallversorgung haben will, kann sie zumindest in Hessen bekommen. Doch dies kostet Geld und dünnt die Versorgung an anderer Stelle aus. So ehrlich sollte Herr Spahn sein.“
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