KVB-Vertreterversammlung fordert: Reformen nur unter Beteiligung der Niedergelassenen umsetzen21. März 2023 Symbolbild.©Racle Fotodesign-stock.adobe.com Die geplanten Reformen im Krankenhausbereich und bei der Notfallversorgung sowie die Digitalisierung des Gesundheitswesens standen im Fokus der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), die am Samstag in München stattfand. Die Vertretung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern übte deutliche Kritik an der Bundesregierung und insbesondere an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Dessen Interesse gelte ausschließlich dem stationären Bereich, die Sorgen und Nöte der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten sowie deren Teams in den Praxen würden durch die Bundespolitik sträflich vernachlässigt. Einstimmig verabschiedete die VV unter Leitung der Vorsitzenden Dr. Petra Reis-Berkowicz eine Resolution, in der die Vorschläge der Regierungskommission für eine Reform der Notfallversorgung abgelehnt werden und in der eine Mitwirkung niedergelassener Ärzte eingefordert wird. Ebenfalls einstimmig verabschiedete die VV der KVB eine Resolution zu den Plänen der EU-Kommission in Bezug auf einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). In der Resolution fordert die VV der KVB unter anderem das bedingungslose Recht der Patienten ein, der geplanten Registrierung ihrer intimsten Gesundheitsdaten in der EHDS zu widersprechen. Im aktuell vorliegenden Entwurf der EU-Kommission sei dies nicht vorgesehen. Der vor zwei Monaten neu gewählte Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – berichtete über sein bisheriges Tätigkeitspektrum und die anstehenden Herausforderungen. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der KVB gestalte sich hervorragend und als eines der ersten wesentlichen internen Projekte habe man eine Arbeitsgruppe für die klimafreundliche KVB ins Leben gerufen. Auch die bisherigen Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern auf Landesebene sowie den Vorständen anderer bayerischer Organisationen im Gesundheitswesen verliefen zielgerichtet und konstruktiv. Die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen, wie insbesondere die ambulante Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung bei einer zugleich stark abnehmenden Zahl an niederlassungswilligen Ärzten, lassen sich aus Sicht des Vorstands der KVB nur gemeinsam lösen. Weniger positiv fällt das Urteil des Vorstands der KVB in Sachen Bundespolitik aus. So sind bei den Planungen der notwendigen Reform der Notfallversorgung die Erfahrungen der Experten aus den Praxen bislang in keiner Form berücksichtigt worden. Vielmehr habe man angesichts der Vorschläge der Reformkommission den Eindruck, so der Vorstand der KVB, “dass Patienten, die ungesteuert im System herumhüpfen, belohnt werden sollen”. Auch bei der Krankenhausreform fällt das Urteil des Vorstands der KVB negativ aus: “Die Praxen müssen bluten, damit defizitäre und für die Versorgung nicht dringend benötigte Krankenhäuser am Leben gehalten werden.” Ein weiteres Beispiel für eine verfehlte gesundheitspolitische Strategie des Bundes sind die geplanten Gesundheitskioske, die flächendeckend eingerichtet und durch Pflegekräfte geleitet werden sollen. Nicht nur stelle sich die Frage, wer solche teuren Parallelstrukturen zu den Praxen der niedergelassenen Ärzte überhaupt brauche. Auch sei fragwürdig, woher denn geeignetes Personal für die Gesundheitskioske angesichts des grassierenden Fachkräftemangels kommen solle. Der Vorstand der KVB kündigte ferner an, sich in den in Kürze anstehenden Verhandlungen mit den Krankenkassen für eine deutlich bessere Vergütung des hoch anspruchsvollen Notarztdienstes einzusetzen und appellierte an die Krankenkassen, hier zusammen konstruktiv Versorgung zu gestalten, da die flächendeckende Versorgung mit Notärzten gefährdet ist. Er warb zudem dafür, den elektronischen Terminservice (eTS) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen stärker zu nutzen. Ein entsprechendes Informationspaket für die Praxen befindet sich gerade in Vorbereitung. Dies sei auch deshalb notwendig, weil die Meldung freier Termine über den eTS eine der Kompensationsmöglichkeiten für den Wegfall der an sich dringend notwendigen GKV-Neupatientenregelung darstelle. In Bezug auf die psychotherapeutische Versorgung kritisierte der Vorstand der KVB-Aussagen aus dem Bundesgesundheitsministerium, wonach es auf Grund steigender Zahlen an Psychotherapeuten und einer Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinie im Jahr 2019 keinen akuten Handlungsbedarf gebe. Das Gegenteil sei der Fall, wie die Analyse der Abrechnungsdaten durch die KVB gezeigt habe: Im Schnitt vergehen in Bayern 97 Tage von der ersten Sprechstunde bis zum Beginn der Psychotherapie und in der Zwischenzeit finden sieben Kontakte zwischen Patient und Psychotherapeut statt. In einzelnen, gerade ländlich geprägten Regionen Bayerns sind die Wartezeiten durchaus länger. Auch der enorme Anstieg der Nachfragen für eine psychotherapeutische Versorgung bei der Terminservicestelle der KVB deutet aus Sicht des Vorstands der KVB darauf hin, dass hier dringender Handlungsbedarf für die Politik gegeben ist. Von Seiten der KVB aus sollen freie Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten, aber auch für Kinder- und Jugendpsychiater in den betreffenden Regionen künftig stärker beworben werden.
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