KVWL: EFA kommt im Kreis Soest

Gaben gemeinsam mit Soester Praxisteams den „EFA-Startschuss“: (vorne v. l.) Dirk Spelmeyer (Vorstandsvorsitzender KVWL), Holger Brinkmann (Projektleiter EFA), Jakob Scholz (KVWL-Abteilungsleiter eHealth und Vorstand Elektronische Fallakte e. V.), Stefan Kratz (Leitung Vertrieb und Marketing RZV GmbH). Foto: KVWL

Nach der Einführung in zwei Testgebieten rollt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) die elektronische Fallakte (EFA) jetzt für den gesamten Kreis Soest aus. Ein wesentlicher Unterschied zur elektronischen Patientenakte (ePA) ist, das die EFA vom Arzt geführt wird.

Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der KVWL betonte zur Vorstellung der EFA für den Kreis Soest am 17. Mai: „Der heutige Tag ist ein echter Meilenstein, damit setzen wir unsere Digitalisierungsstrategie konsequent fort. Die elektronische Fallakte ist ein Musterbeispiel dafür, wie sektorenübergreifende Versorgung funktionieren muss: einfach, digital und im Sinne der Patientinnen und Patienten.“

Nach der erfolgreichen Testphase in mehr als einem Dutzend Praxen sowie an einem Klinikum soll die elektronische Fallakte jetzt ein Fall für die gesamte Region rund um Soest werden. Dr. Holger Brinkmann, Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie, zählte zu den ersten Nutzern. Aus seiner Praxis ist sie für ihn inzwischen nicht mehr wegzudenken. „Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte wird die elektronische Fallakte von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten geführt. So können wir garantieren, dass keine Unterlagen verloren gehen und eine zielgerichtete Versorgung des Patienten erfolgen kann. Lästige Doppeluntersuchungen gehören beispielsweise der Vergangenheit an“, sagte Brinkmann.

Heute profitieren bereits hunderte Patientinnen und Patienten von der EFA, in Zukunft sollen es noch mehr werden. Brinkmann: „Ich kann die EFA nur jeder Kollegin und jedem Kollegen ans Herz legen. Der Nutzen liegt klar auf der Hand, die Abläufe werden reibungsloser. Alle Unterlagen werden direkt hochgeladen und können sofort gelesen werden, es müssen keine Berichte mehr Hin und Her gefaxt werden, es muss nichts mehr ausgedruckt werden. Die Praxis meldet sich mit einem Klick an und hat Zugriff auf alle Befunde, die für den konkreten Behandlungsfall nötig sind. Ums auf den Punkt zu bringen: Mit der EFA können wir eine zukunftsfähige Versorgung sicherstellen.“

Thomas Müller, als KVWL-Vorstand unter anderem verantwortlich für die Bereiche IT und eHealth, ist ebenfalls von der EFA überzeugt. „Bei der Digitalisierung haben die Praxen oft den Schwarzen Peter, dabei ist der Wille zu modernen und digitalisierten Prozessen ja vorhanden. Doch der Nutzen muss belegt sein und das System reibungslos laufen. Beides ist bei der elektronischen Fallakte gegeben. Klar ist aber: Bei den Kosten für die Digitalisierung darf die Politik die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht alleine lassen. Auch deshalb setzen wir uns intensiv für ein neues Praxiszukunftsgesetz ein.“

Die wichtigsten Details zur EFA

Laut KVWL ist die EFA eine Kommunikationsplattform, auf der Ärzte und andere Leistungserbringer Informationen zu einem medizinischen Behandlungsfall austauschen können. Die EFA unterstützte damit die Kooperation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten im ambulanten und stationären Bereich. Auch Leistungserbringer anderer Professionen wie Physiotherapeuten, Pfleger usw. können in bestimmten Fällen einbezogen werden. Für die niedergelassenen Ärzte in Westfalen-Lippe bietet die KVWL eine solche Fallakte an.

Eine EFA wird immer nur für einen Behandlungsfall eines Patienten angelegt und anschließend wieder gelöscht, natürlich immer nur mit Zustimmung des Patienten. Somit ist die Akte zweckgebunden. Dies ist vor dem Hintergrund des Datenschutzes besonders wichtig. Welche Leistungserbringer „beteiligt“ – also zugriffsberechtigt auf die Akte des Falls – sind, wird in Abstimmung mit dem Patienten festgelegt. Dies erfolgt in der Regel durch den Arzt, der die Akte zum Fall anlegt, kann aber auch später noch geändert werden. Zudem können alle Notfallpraxen auf die EFA zugreifen.

Alle beteiligten Leistungserbringer sind bei der EFA in der Lage alle Dokumente in die Akte einzustellen, die sie für relevant für den Fall halten, ohne den Patienten im Einzelfall fragen zu müssen und alle in der Akte abgelegten Informationen zu sehen und bei Bedarf ins eigene System herunterzuladen.

Im Gegensatz zur elektronischen Patientenakte wird die elektronische Fallakte vom Arzt geführt und ist auf den jeweiligen Behandlungsfall konzentriert. Ein Vorteil, wie die KVWL betont: Die beteiligten Ärzte und Ärztinnen könnten durch die eigene Pflege der Akte sicherstellen, dass genau die richtigen Unterlagen für eine bestmögliche Versorgung der Patienten zur Verfügung stehen; anders als bei der ePA brauchte sich der Patient darum nicht zu kümmern.

Über die EFA können nahezu alle Dokumente, die für die Behandlung des Falls relevant sind, unter den Beteiligten geteilt werden. Dazu zählen unter anderem Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte, Verordnungen, Laborberichte, Behandlungspläne, Berichte über den Status des Patienten oder auch Fotos und Bilder.

Beispiele für die Anwendung der Akte reichen von der Übermittlung von Einweisungs- und Entlass-Informationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern über die Abstimmung bei komplexen Onkologie-Fällen bis zur Unterstützung von Fällen, bei denen die Einbeziehung von nicht-ärztlichen Leistungserbringern bedeutsam ist, wie zum Beispiel bei der Behandlung und Betreuung von Demenzpatienten durch ein patientenzentriertes Behandlerteam unter Koordination des Hausarztes (in diesem Fall wird die Demenzerkrankung mit allen Folgediagnosen als ein Behandlungsfall gesehen).

Der Zugriff auf die EFA erfolgt entweder direkt aus der Krankenhaus-Software heraus oder über das „EFA-Portal“, das sich in jedem aktuellen Browser öffnen lässt. Das Portal ist Teil der von der KVWL angebotenen Leistung und lässt sich ohne großen Einrichtungsaufwand schnell und einfach bedienen. Für die Verbindung zum EFA-Server wird die Telematikinfrastruktur genutzt. Dieser Weg steht jedem Vertragsarzt offen.