Landesärztekammer Baden-Württemberg beschließt neue Weiterbildungsordnung27. November 2019 Foto: © ronstik – Adobe Stock Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat am vergangenen Samstag eines ihrer wichtigsten Regelwerke modernisiert: die Weiterbildungsordnung. Sie legt fest, auf welcher Grundlage sich Ärztinnen und Ärzte zu Fachärztinnen und -ärzten weiterbilden lassen. Gleichzeitig bestimmt sie den Rahmen, in dem sich Weiterzubildende und Weiterbildungsbefugte bewegen. Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller betont: „Wir ermöglichen damit eine neue Qualität der Facharzt-Weiterbildung: Die Weiterbildungsordnung wird flexibler und kompetenzorientiert, die vermittelten Inhalte sind wichtiger als Richtzahlen.“ Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden aufgeteilt in Kognitive und Methodenkompetenzen (Kenntnisse) sowie in Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten). Richtzahlen sind in der Handlungskompetenz nur noch teilweise vorgeschrieben. Stationäre Weiterbildungszeiten sind nur noch dort festgelegt, wo sie zwingend erforderlich sind; die ambulante Weiterbildung wird weiter flexibilisiert. Die neue baden-württembergische Weiterbildungsordnung basiert auf der Musterempfehlung des Deutschen Ärztetages, der jahrelange Beratungen vorausgegangen waren. Kammerpräsident Miller erläutert: „Die Orientierung an dieser Muster-Weiterbildungsordnung gewährleistet, dass sich Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland nach ähnlichen Vorgaben zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen können. So wird ihnen der Wechsel vom einen ins andere Bundesland während der Weiterbildung erleichtert.“ Insgesamt wird es künftig in 34 Gebieten 51 Facharzt- und 10 Schwerpunkt-Bezeichnungen geben, ergänzt durch 57 Zusatz-Weiterbildungen, hiervon 31 mit obligaten Weiterbildungszeiten und 26, die berufsbegleitend erworben werden können. Miller weist darauf hin, dass sich die Landesärztekammer – vor dem Hintergrund von regionalen Versorgungsengpässen im Südwesten – für die schnelle Einführung der Zusatzweiterbildungen „Klinische Akut- und Notfallmedizin“, „Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern“ sowie „Transplantationsmedizin“ ausgesprochen hat. Nach Beschlussfassung der Weiterbildungsordnung durch die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom Samstag erfolgt im nächsten Schritt zunächst eine aufsichtsrechtliche Prüfung der neuen Satzung durch das Sozialministerium. Nach entsprechender Genehmigung und Bekanntmachung der neuen Regelung wird die Weiterbildungsordnung voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2020 in Kraft treten. Übergangsbestimmungen gewährleisten, dass bereits begonnene Weiterbildungen nach den bisher geltenden Regelungen abgeschlossen werden können.
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