Landwirtschaftsministerium erlaubt den Einsatz von Drohnen im Kampf gegen Schweinepest18. Juli 2024 (Symbolbild) Foto: © fotoak80 – stock.adobe.com Ab sofort dürfen Drohnen, die für die Rehkitzrettung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert wurden, auch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) genutzt werden. Dazu hatte das BMEL die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) angewiesen, die entsprechende Förderrichtlinie zu ändern. Die Drohnen können nun auch für die Suche nach aufgrund des Seuchengeschehens verendeten Wildschweinen eingesetzt werden. Dazu sagt Bundesminister Cem Özdemir: „Die Afrikanische Schweinepest müssen wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen – insbesondere, um unsere schweinehaltenden Betriebe zu schützen. In der Krise ist Pragmatismus gefragt! Daher habe ich angewiesen, die zur Rehkitzrettung angeschafften Drohnen schnell und unbürokratisch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zuzulassen. Es wäre ein schlechter Witz, vorhandenes Gerät aufgrund starrer Regeln nicht nutzen zu können.“ Hintergrund Das BMEL-Förderprogramm von Drohnen zur Wildtierrettung läuft seit 2021. Gefördert werden Drohnen mit Wärmebildtechnik, die grundsätzlich auch für die Suche nach verendeten Wildschweinkadavern geeignet sind. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. In der Förderrichtlinie wurde nun der Einsatzzweck dahingehend erweitert, dass die geförderten Geräte auch zur Bekämpfung der ASP genutzt werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Nutzung obliegt nun den Behörden vor Ort und den Rehkitzrettungsvereinen.
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