Laser trifft Auge: Kinder und Jugendliche immer öfter betroffen1. Februar 2018 Illustration: © @nt – Fotolia.com Augenverletzungen durch Laserpointer haben in den letzten Jahren stark zugenommen, wie die Universitäts-Augenklinik Bonn kürzlich im Deutschen Ärzteblatt* berichtete. Immer häufiger trifft es Kinder und Jugendliche, die zum Teil dauerhafte Schäden an der Netzhaut und damit einhergehend eine bleibende Sehminderung davontragen. Die Bonner Augenärzte und die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) fordern, dass die Bevölkerung besser über den richtigen Umgang mit Laserpointern aufgeklärt wird, um schwere gesundheitliche Folgen zu verhindern. Laut Gesetz darf nach Mitteilung der Fachgesellschaft die Strahlungsleistung von Laserpointern nicht mehr als 1 Milliwatt (mW) betragen. Über das Internet gelangten jedoch auch viele ungeprüfte oder fehlerhaft klassifizierte Geräte, die auf dem deutschen Markt nicht zugelassen würden, in die Hände von Privatnutzern. „Bei den Lasern, die unsere Patienten verletzt hatten, lag die tatsächliche Leistung bis zu hundertmal höher als vom Hersteller angegeben“, berichtet Dr. Philipp Herrmann, der an der Bonner Untersuchung mitgewirkt hat. Aufs Auge gerichtet, können diese Laser schwere Schäden an der Netzhaut verursachen. Lebenslange Sehbeeinträchtigungen können die Folge sein. Der Schaden richtet sich unter anderem nach Wellenlänge, Ausrichtung und Energie des Strahls. „Bei falsch klassifizierten Geräten mit zu hoher Leistung hilft es wenig, wenn der Betroffene die Augen schließt oder den Kopf abwendet“, ergänzt Prof. Frank G. Holz vom Vorstand der DOG. „Meist bleiben auch dem Augenarzt nicht mehr viele Möglichkeiten, die Verletzung zu behandeln“, so der Direktor der Universitäts-Augenklinik Bonn. Da Laserpointer, auch solche mit hoher Leistungskraft, immer billiger produziert würden, so die DOG, nehme ihre Verbreitung unter Privatnutzern zu. „Viele der von uns behandelten Kinder und Jugendlichen haben den Laser als Spielzeug benutzt“, sagt Dr. Johannes Birtel vom Bonner Untersuchungsteam. Grundsätzlich seien strengere Maßnahmen notwendig, um den Erwerb von Hochleistungslasern durch Privatpersonen zu unterbinden, fügt Holz hinzu. „Darüber hinaus müssen wir das gesellschaftliche Bewusstsein dafür schärfen, dass Laserpointer gefährlich sein können – hier kommt Ärzten eine entscheidende Rolle zu.“ Beim Gebrauch von Laserpointern rät die DOG, grundsätzlich folgende Punkte zu beachten: Die Stärke des Laserstrahls darf einen Wert von 1 Milliwatt (mW) nicht überschreiten. Geräte mit zu hoher, teils falsch ausgewiesener Leistung stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Der Strahl sollte niemals ins Gesicht anderer Personen gerichtet werden. Der Benutzer sollte nie selbst in den Strahl schauen. Laserpointer sind nicht als Spielzeug für Kinder geeignet. *Publikation: Birtel J., Harmening W.M., Krohne T.U., Holz F.G., Charbel Issa P., Herrmann P.: Retinal injury following laser pointer exposure–a systematic review and case series. Dtsch Arztebl Int 2017; 114: 831–7. DOI: 10.3238/arztebl.2017.0831 Quelle: DOG
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