Leibniz-Gemeinschaft unterstützt Entwurf zum Forschungsdatengesetz

Ein neues Gesetz soll den Zugang zu Forschungsdaten verbessern. Symbolbild: meeblues/stock.adobe.com

In einer Stellungnahme betont die Leibniz-Gemeinschaft ihre Unterstützung für den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Verknüpfbarkeit von Forschungsdaten. Sie weist aber auch auf Konkretisierungsbedarfe und Verbesserungsmöglichkeiten hin.

Die Leibniz-Gemeinschaft begrüßt den Referentenentwurf des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung als wichtigen Schritt zu einer effizienteren Nutzung und besseren Zugänglichkeit von Forschungsdaten in Deutschland. Mit ihren 96 Forschungseinrichtungen, die seit Jahren hochwertige Infrastruktur und forschungsbasierte Dienstleistungen bereitstellen, sieht die Leibniz-Gemeinschaft das Forschungsdatengesetz als wesentlichen Impuls für die Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland.

Der designierte Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, Christoph M. Schmidt, erklärt dazu: „Qualitätsgesicherte Forschungsdaten und Forschungsdateninfrastrukturen bilden einen Grundpfeiler wissenschaftlicher Erkenntnis. Die nachhaltige Nutzbarkeit sowie eine verbesserte Zugänglichkeit und Verknüpfbarkeit haben für die Wissenschaft insgesamt und die Leibniz-Gemeinschaft im Speziellen einen enormen Stellenwert.“

Vorschläge zur Konkretisierung und Verbesserung

Die Leibniz-Gemeinschaft begrüße und unterstütze deshalb das Gesetzesvorhaben nachdrücklich und wolle ihre Fachexpertise bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes zur Verfügung stellen. In ihrer aktuellen Stellungnahme, die unter der Federführung des Forschungsnetzwerks „LeibnizData“ entstand, weist sie jedoch auf einzelne Konkretisierungsbedarfe und Verbesserungsmöglichkeiten im Gesetzesentwurf hin.

So empfiehlt die Leibniz-Gemeinschaft, am geplanten Deutsche Zentrum für Mikrodaten (DZM) einen wissenschaftlichen Beirat einzurichten und zusätzliche Aufwände bei den datenanbietenden Stellen adäquat zu kompensieren. Damit soll sichergestellt werden, dass bei Aufbau und Betrieb des DZM die zu erwartenden komplexen inhaltlich-methodischen, technischen und organisatorischen Fragen mit Expertise aus der Wissenschaft sowie von datenhaltenden und datenliefernden Stellen geklärt werden können.

Zudem empfiehlt die Leibniz-Gemeinschaft, ein Förderprogramm für Forschungsvorhaben am DZM einzuführen und dies gegebenenfalls mit einer Experimentierklausel zu kombinieren, um mit Hilfe von Pilotprojekten die weitere Ausgestaltung zeit- und wissenschaftsnah voranzutreiben. Weitere Empfehlungen betreffen unter anderem die unbedingt erforderliche Aufnahme weiterer Datenbestände aus dem Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich sowie die dauerhafte Akkreditierung wissenschaftlicher Einrichtungen.