Leitfaden zur Wirtschaftlichkeitsprüfung28. November 2024 Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com Täglich haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit Regressen und Honorarrückforderungen zu kämpfen. Der Virchowbund stellt nun ein neues Angebot vor, das den Niedergelassenen das Leben leichter machen soll. Ärztinnen und Ärzte, die sich mit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall konfrontiert sehen, erhalten beim Virchowbund einen Leitfaden sowie eine Textvorlage für die Stellungnahme im Prüfverfahren. Darin klärt der Verband nach eigenen Angaben nicht nur auf, wie das weitere Verfahren abläuft, sondern gibt auch Tipps zu wichtigen Inhalten, die in der Stellungnahme auf keinen Fall fehlen sollten. Die Praxisberaterin des Virchowbundes, Margaret Plückhahn, betont: „Für Ärzte ist es zentral zu verstehen, welcher konkrete Vorwurf ihnen gemacht wird – und dann die Argumente der Krankenkasse gezielt zu entkräften.“ Betroffene Ärztinnen und Ärzte können ihre fertige Stellungnahme auch beim Virchowbund prüfen lassen. Warum das sinnvoll sein kann, erklärt die Justiziarin des Verbandes, Andrea Schannath: „Es kommt auf die richtige Formulierung an. Die Auswirkungen unklarer, missverständlicher oder unbedachter schriftlicher Äußerungen können im Fortgang des Verfahrens ungeahnt negative Folgen haben.“ Neu im Angebot des Virchowbundes ist neben der Muster-Stellungnahme auch ein Muster-Antrag bei geplanten Verordnungen außerhalb der Arzneimittelzulassung („Off-Label-Use“). Darin informiert der Virchowbund, in welchen Fällen Off-Label-Use zulässig sein kann und wie Ärzte vorgehen sollten, um eine spätere Prüfung durch die Krankenkassen zu vermeiden. Off-Label-Use zählt zu den häufigsten Gründen für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im Einzelfall. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Vorlagen im Rahmen der Praxis- und Rechtsberatung für Mitglieder des Virchowbundes. Neben der persönlichen Beratung informiert der Virchowbund zusätzlich im Rahmen von Online-Seminaren, mit Praxisinfos und Blogbeiträgen darüber, wie sich finanzieller Schaden durch Prüfungen und Regresse vermeiden lässt. Der Virchowbund tritt für eine Bagatellgrenze bei Einzelfallprüfungen ein, die – anders als im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz geplant – pro Arzt und nicht pro Betriebsstättennummer gelten soll. Die Bundeshauptversammlung 2024 des Virchowbundes hat zudem alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland aufgerufen, jedem Prüfantrag der Krankenkassen grundsätzlich zu widersprechen. Die delegierten Haus- und Fachärztinnen und -ärzte gehen davon aus, dass diese Widersprüche das Erstellen und Verschicken von Prüfanträgen für die Krankenkassen kostspieliger machen, sodass in Zukunft insgesamt weniger Anträge gestellt werden.
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