Leopoldina-Diskussionspapier plädiert für breite gesellschaftliche Debatte zur Neuregelung des assistierten Suizids2. August 2021 Foto: ©Casual-T – stock.adobe.com Die anstehende Neuregelung zum assistierten Suizid berührt theologische, philosophische, ethische, medizinische und politische Fragen und bedarf einer offenen gesamtgesellschaftlichen Debatte. Die Leopoldina bündelt diese in einem aktuellen Positionspapier. Mehrere europäische Länder haben in den vergangenen Jahren Regelungen zum assistierten Suizid erlassen. Auch in Deutschland steht der Gesetzgeber seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vor der Aufgabe, hier eine Neuregelung zu finden. Das Gericht hatte im Februar 2020 festgestellt, dass das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, welches letztlich auch die Freiheit einschließt, hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Mitglieder der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben nun aus unterschiedlichen Fachdisziplinen und Perspektiven ihre Überlegungen zu einer Neuregelung des assistierten Suizids in einem Diskussionspapier gebündelt und veröffentlicht. Mit Diskussionspapieren gibt die Leopoldina gemäß ihrem Auftrag als Nationalakademie Denkanstöße und regt gesellschaftliche Debatten an. Die Leopoldina-Mitglieder aus Medizin (Katharina Domschke, Michael Hallek, Thomas Krieg, Lukas Radbruch), Ethik und Medizingeschichte (Bettina Schöne-Seifert, Michael Stolberg, Urban Wiesing) sowie Rechtswissenschaft (Horst Dreier, Reinhard Merkel, Brigitte Tag, Jochen Taupitz, Andreas Voßkuhle) formulieren zunächst Thesen, die sie als zentral für die weitere Debatte zum Thema assistierter Suizid ansehen und schlagen darauf aufbauend Ansatzpunkte vor, die für die Neuregelung bedacht werden sollten. Selbstbestimmtheit vs. veränderliche Faktoren Die Autorinnen und Autoren weisen in ihrem Papier auf ein im Grundsatz nicht aufzulösendes Spannungsfeld hin. Es gelte, die Selbstbestimmtheit jedes Menschen und die damit verbundene Entscheidungsfreiheit zu achten. Dem gegenüber stehe das Wissen, dass der Wunsch, das eigene Leben zu beenden, von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig ist, die noch veränderbar sein können. Um mit diesem Spannungsverhältnis angemessen umgehen zu können, brauche es ein ausbalanciertes System. Lebensbejahende Hilfs- und Unterstützungsangebote fördern Zugleich erachten die Autorinnen und Autoren Rahmenbedingungen als wichtig, die allen Betroffenen eine Hinwendung zum Leben erleichtern. Dazu zählen sie niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen, eine flächendeckend hochwertige palliativmedizinische und hospizliche Versorgung sowie ein auf interdisziplinärer Expertise aufbauendes Informations-, Beratungs- und Begleitungsnetzwerk. Denn es sei Aufgabe einer sorgenden Gemeinschaft, Menschen am Ende ihres Lebens, bei Krankheit und Leid nicht alleine zu lassen. Nicht zuletzt solle insbesondere die Aufklärung in der Bevölkerung über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote verbessert werden. Darüber hinaus solle der gesellschaftliche Diskurs zum assistierten Suizid breit und offen geführt werden. Beihilfe zur Selbsttötung ist keine aktive Sterbehilfe Wichtig in diesem Kontext ist die begriffliche Abgrenzung: Beim assistierten Suizid handelt es sich um Beihilfe zur Selbsttötung, bei der beispielsweise Ärztinnen und Ärzte jemandem ein todbringendes Mittel zur Verfügung stellen. Davon zu unterscheiden ist die aktive Sterbehilfe. Sie bezeichnet eine Tötung auf Verlangen. Dabei führt nicht der oder die Betroffene selbst die Handlung aus, sondern eine andere Person. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland gesetzlich verboten. Bei der passiven Sterbehilfe, auch Sterbenlassen genannt, wird eine lebensverlängernde Maßnahme unterlassen oder gar nicht erst eingeleitet.
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