Lungenkrebs-Screening: Auch eine Blaupause für die Überwindung von Sektorengrenzen

Niedergelassene, die infrage kommende Patienten zum Lungenkrebs-Screening überweisen möchten, benötigen eine Qualifikation. (Symbolfoto: © Felix/peopleimages.com/stock.adobe.com)

Seit dem 1. April ist das Lungenkrebs-Screening für Personen mit einem bestimmten Risikoprofil Kassenleistung. Doch so manches ist noch zu klären, und Patienten wie Ärzte werden Geduld mitbringen müssen.

von Britta Achenbach

Für das Vorhaben, in Deutschland ein Lungenkrebs-Screening einzuführen, brauchte es mehr als sechs Jahren Planung – und auch noch beim Start gibt es einige offene Fragen, und funktionierende Strukturen müssen sich erst noch bilden.

Dass das Lungenkrebs-Screening nun Kassenleistung ist, bedeute nicht, dass sich jetzt ein Vorhang hebe und alles notwendigen Bedingungen erfüllt seien, hob Prof. Torsten Bauer, von 2021 bis 2023 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), in einer von der DGP veranstalteten Pressekonferenz Ende März hervor. Alle an der Entwicklung der Voraussetzungen Beteiligten haben laut dem Chefarzt der Klinik für Pneumologie an der Lungenklinik Heckeshorn (Berlin) „viel Zeit investiert“ – jetzt muss das alles noch mit Leben gefüllt werden.

Jetzt braucht es Teilnehmer – bei Patienten und Zuweisern

Was ist nötig? „Wir brauchen Teilnehmende, wir brauchen Ärztinnen und Ärzte, die qualifiziert sind, um Teilnehmende in das Lungenkrebs-Screening einzuschließen“, erklärte der Chefarzt der Klinik für Pneumologie an der Lungenklinik Heckeshorn (Berlin). „Das sind Hausärzte, Internisten, zu denen natürlich auch die Lungenärzte gehören.“ Wichtig sei auch die Beteiligung der Arbeitsmediziner – denn sie haben mit der Gruppe der 50- bis 75-Jährigen zu tun, die rauchen. Die meisten potenziellen Screening-Kandidaten sähen in ihrem Berufsleben als Angestellter oder Arbeiter keinen Hausarzt oder Facharztinternisten, dafür aber alle zwei bis drei Jahre ihren Betriebsmediziner.

Und es brauche für das Screening-Programm natürlich die niedergelassenen Radiologen – denn Krankenhäuser legten in der Regel die Kapazität ihrer CT-Scanner so aus, dass es für den Krankenhausbetrieb reicht, Überkapazitäten gebe es dort eher keine, verdeutlichte Bauer.

Es sei wichtig, dass ein Expertenteam aus Lungenärzten, Lungenchirurgen und Radiologen einen Befund mit beurteilen, bevor letztendlich daraus ein abklärungsbedürftiger Befund wird, betonte der Berliner Pneumologe. Das finde in der Regel in Zentren statt, die auf Lungenkrebs spezialisiert sind. „Dort müssen die Radiologen bestimmte Volumina an schon beurteilten CTs vorweisen, sodass es de facto auf die Lungenkrebszentren in Deutschland hinauslaufen wird.“ Davon gebe es im Moment etwa 100 – sie seien also flächendeckend vorhanden, so Bauers Einschätzung.

Offene Fragen, erste Netzwerk-Ansätze

Der frühere DGP-Präsident erläuterte auch, was im eigentlichen Kreislauf des Lungenkrebs-Screenings noch geklärt werden muss: Nämlich wie der überweisende Arzt über die Empfehlung (Abklärung oder Verlaufskontrolle) der Rundherdkonferenz informiert wird beziehungsweise, ob der betroffene Patient auch direkt kontaktiert werden darf. „Dem ganzen Programm wird nach Monaten noch ein Qualitätssicherungskonzept übergestülpt werden“, erklärte Bauer weiter. Dies nicht gleich einzufordern, beurteilt er als „kluge Entscheidung vom G-BA“, weil sich das Ganze noch einspielen müsse. „Wir rechnen mit mindestens drei bis sechs Monate, bis die ersten Netzwerke funktionieren.“

Und wie finden die zuweisenden Ärzte, die Radiologen und die zertifizierten Lungenkrebszentren zu einem solchen Netzwerk zusammen? „Das ist sicher etwas, das sich primär regional finden wird“, ist sich Prof. Hans Hoffmann, Leiter der Sektion Thoraxchirurgie, Klinikum rechts der Isar sicher. Aus München wusste er von ersten Aktivitäten in puncto Netzwerkpartner-Suche zu berichten. „Die bürokratischen Hürden sind noch nicht hundertprozentig aus dem Weg geräumt, aber man spricht schon miteinander“, ließ er durchblicken. Es gebe auch immer noch technische Hürden – zum Beispiel das noch das mit Problemen behaftete Versenden von Röntgenbildern. Aber: „Wir Ärzte sind untereinander schon länger im Gespräch und regional bilden sich solche Netzwerke auch schon.“

Überwindung von Sektorengrenzen als Nebeneffekt

Prof. Jörg Barkhausen, ehemaliger Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft sowie Direktor der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Lübeck) sieht in der Netzwerkbildung noch einen ganz anderen Vorteil: „Die Lungenkrebsfrüherkennung, so wie sie jetzt vorgesehen ist, überwindet Sektorengrenzen und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit“, unterstrich er. „Und damit adressieren wir ganz nebenbei zwei zentrale Problemstellen des deutschen Gesundheitswesens.“ Was Probleme beim Austausch von Daten angehe, gebe es offenbar auch schon Lösungsansätze. So werde an Möglichkeiten gearbeitet, den gesamten Screening-Prozess – vom Hausarzt bis ins Lungenkrebszentrum – in einer Plattform für alle Beteiligten abzubilden.

Letzten Endes, so erklärte Bauer, sei auch die Einbindung der Arbeitsmediziner und die Klärung von Abrechnungsfragen „ein gelebtes Beispiel für die intersektorale Versorgung“. Für niedergelassene Arbeitsmediziner mit einem Kassensitz sei die Situation recht klar. Doch viele Arbeitsmediziner seien anders organisiert, quasi privatwirtschaftlich tätig und böten Unternehmen ihre Leistungen an. Ob auch sie in das Lungenkrebs-Screening-Programm überweisen können, auch wenn sie keine Abrechnungsmöglichkeit haben, versuche man im Moment noch zu klären. Man könne dies auch als Blaupause sehen, ob so etwas funktionieren kann oder nicht, formulierte Bauer.

Screening-Kandidaten qualifiziert identifizieren

Wichtig ist, dass Patienten mit dem richtigen Risikoprofil (Alter 50-75 Jahre, Konsum mindestens 25 Jahre, mindestens 15 Packungsjahre) in das Lungenkrebs-Screening eingeschleust werden. Denn: Der Nutzen muss höher sein als der mögliche Schaden durch strahlungsbedingte Folgekarzinome. „Das hat das Bundesamt für Strahlenschutz klar berechnet und so festgelegt“, erläuterte Prof. Torsten Gerriet Blum, Oberarzt in der Klinik für Pneumologie an der Lungenklinik Heckeshorn. Die richtigen Kandidaten identifizieren, informieren, motivieren und schließlich ins Lungenkrebs-Screening schicken – dafür müssen die zuweisenden Ärzte eine entsprechende Qualifikation nachweisen. „Dafür wird es niederschwellige Qualifikationsprogramme geben“, kündigte der Pneumologe an. Die korrekte Identifizierung sei der erste Schritt, dann gelte es, den Patienten zu informieren – hierfür gebe es online Informationsmaterial vom G-BA. Und dann müssten die Screening-Kandidaten natürlich auch von der Sinnhaftigkeit des Verfahrens überzeugt werden. Hier gebe es in einer zusammen mit dem Deutschen Ärzteverlag erstellten Fortbildungsmaßnahme zwei Schulungsvideos von weniger als fünf Minuten Dauer – „also ungefähr die Zeit, die ein Hausarzt dafür hat, sich mit einem Patienten zu unterhalten“, so Blum.

Es gebe aber auch andere Anbieter, die Schulungen anbieten, sagte PD Dr. Mathias Borst (Hamburg), Leiter DGP-Akademie. Er unterstrich die Leistung, die seitens der zuweisenden Ärzte im Erstgespräche und der Beratung potenzieller Kandidaten erbracht werden muss und warum eine entsprechende Qualifikation wichtig ist. „Angenommen, wir haben einen sehr alten Menschen oder einen mit einer anderen schlimmen Erkrankung, die seine Lebenserwartung stark beeinträchtigt: Dieser ist natürlich nicht unbedingt für eine Früherkennungsmaßnahme geeignet.“ Auch nicht, wenn er eine je nach Screening-Befund notwendige Lungenkrebsoperation schon von vorneherein ablehnt – dann mache es schon gar keinen Sinn, dass er ins CT geht, stellte Blum klar.

Und was ist mit der Raucherentwöhnung, die aus Sicht der DGP immer als wichtiges Element eines Lungenkrebs-Screenings hervorgehoben wurde? „Wenn wir die Raucherentwöhnung mit dem Lungenkrebs-Screening koppeln, sind die Raucherentwöhnungsraten deutlich höher als bei herkömmlichen Raucherentwöhnungsmaßnahmen“, wusste Blum zu berichten. Auch dazu gebe es ein Schulungsvideo, das zeige, „wie wir das in den Praxisalltag gut integriert bekommen“.

Lungenkrebs- und Mammographie-Screening im Vergleich

Pro Jahr erkranken in Deutschland 60.000 Personen neu an Lungenkrebs. 45.000 versterben daran. Dieses Ausmaß verdeutlicht, wie wichtig es ist, Risikopatienten für das Screening zu motivieren – zumindest zunächst einmal diejenigen, die mit ihrem Zigarettenkonsum die Wahrscheinlichkeit dafür, an Lungenkrebs zu erkranken, erhöhen. Eine andere Möglichkeit, als jene Patienten gezielt auf das Screening anzusprechen und entsprechend zu beraten, bei denen ein solcher Konsum bekannt ist oder die von sich aus Interesse zeigen, sieht Bauer derzeit nicht. Denn es gehe eben über das Risikoprofil und nicht, wie beim Mammographie-Screening, über Faktoren wie das Alter und das Geschlecht. Möglicherweise könne es in der Zukunft Wege geben, Screening-Kandidaten automatisch anzusprechen, beispielsweise über das Disease Management Programm Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung, in dem relevante Faktoren abgefragt werden. Aber, so konstatierte Bauer: „Das ist ein Datenschutzproblem, und ich glaube, so herum ist es jetzt einfach besser.“

„Wir haben jetzt bei dem Start noch nicht ein komplett organisiertes Früherkennungsprogramm, so wie wir das vom Mammographie-Screening kennen“, bedauerte Blum. „Der Grund dafür ist, dass wir noch keine offizielle EU-Leitlinie zum Lungenkrebs-Screening haben.“ Sobald eine solche existiere, müsse der G-BA auch mit einem organisierten Früherkennungsprogramm nachlegen. Trotzdem sei jetzt die richtige Zeit, mit einem Screening zu beginnen, stellte Blum klar. 

Barkhauser ergänzte zu diesem Thema: „Im Mammographie-Screening, das ja ein populationsbasiertes Screening ist, detektieren wir ungefähr sechs Tumoren auf 1000 Patienten. Beim Lungenkrebs-Screening sind es zwölf Karzinome auf 1000 Untersuchungen.“ Die Rate an im Screening erkannten Lungentumoren sei also im Vergleich höher – „einfach, weil wir nicht alle, sondern nur die Risikogruppen einschließen.“

Schritt für Schritt Strukturen schaffen

Und wie stellt man sich den Start des Lungenkrebs-Screenings als Kassenleistung in Deutschland nun konkret vor? Laut Blum gibt es etwa fünf bis sechs Millionen Menschen in Deutschland, die theoretisch für die Einschleusung in dieses Programm infrage kämen. Er gehe aber nicht davon aus, dass alle diese Berechtigten gleich zum Start dieses in den Praxen auch einfordern.

Blum verwies auch auf die vollen Praxen von Hausärzten und Radiologen, die das alles natürlich auch terminieren müssten. „Sie müssen sich qualifizieren, sie müssen Terminslots schaffen. Und natürlich muss auch dieses Wissen, dass es das Angebot gibt, nach und nach in der Ärzteschaft, aber vor allen Dingen auch in der Bevölkerung einsickern. Wir wollen jetzt keinen Tsunami und dass fünf Millionen Menschen am 1. April in der Praxis stehen. Wir wollen, dass nach und nach und Schritt für Schritt die Strukturen geschaffen werden, damit in den nächsten Monaten alle infrage kommenden Menschen davon erfahren, um das ans Laufen zu bekommen“ Letztlich werde das wohl auch Jahre brauchen.