Mann amputierte Hoden – Mehrjährige Haftstrafe15. Oktober 2024 Die Amputationen auf Verlangen ohne medizinische Ausbildung führten einen 75-Jährigen hinter Schloss und Riegel. Symbolbild (KI-generiert): top images – stock.adobe.com Wegen der Amputation von Hoden, Zehen und eines Penis hat das Landgericht Erfurt einen 75-Jährigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Über Internet-Foren sollen die Kontakte zwischen dem Mann und den Interessierten zustande gekommen sein. Der Mann aus Thüringen ohne medizinische Ausbildung soll laut Urteil in mehreren Fällen auf Wunsch der Betroffenen und gegen Bezahlung die Amputationen durchgeführt haben – auf seiner Wohnzimmer-Couch. Verurteilt wurde der Mann wegen sieben Fällen schwerer Körperverletzung und eines weiteren Falls von Körperverletzung zu drei Jahren und zehn Monaten. „Was wir mit dieser Strafe auf jeden Fall bewirken wollen, ist, dass es keine Nachahmer gibt“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Tietjen. „Es war ein außergewöhnliches Verfahren, es war auch ein mit Scham behaftetes Verfahren“, so Tietjen. Auch die gehörten Zeugen, die von sich aus den Angeklagten um die Eingriffe gebeten hatten, sei es schwergefallen, sich vor Gericht zu äußern, so der Richter weiter. Die Öffentlichkeit war während des Großteils der Verhandlung ausgeschlossen. In der Urteilsbegründung wurde darauf verwiesen, dass sich der heute 75 Jahre alte Angeklagte in den vorgeworfenen Fällen geständig gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, die Betroffenen hätten sich selbst an den Mann gewandt und um die jeweiligen Eingriffe gebeten. Ihnen sei es etwa um den ersten Schritt einer Geschlechtsangleichung gegangen, oder auch um die Bekämpfung von Schmerzen im Genitalbereich. Die meisten der Betroffenen hätten angegeben, an einer Bestrafung des Angeklagten nicht interessiert zu sein. Weiter hieß es in der Urteilsbegründung, dass der Mann bei seiner Einlassung angegeben habe, sich vor den Eingriffen längere Zeit auch in Internetforen mit dem Thema Kastration beschäftigt zu haben. Er habe den Betroffenen demnach helfen wollen. Geld habe bei den Amputationen nur ein untergeordnetes Interesse gespielt. An dieser Aussage des Mannes äußerte das Gericht allerdings Zweifel. Die Fälle liegen alle einige Jahre in der Vergangenheit, der älteste stammt aus dem Jahr 2015. Zwischen 500 und 2200 Euro soll der Mann für die Amputationen genommen haben. Für die Eingriffe habe er eine Kunststoffmatte auf sein Sofa gelegt, den Genitalbereich der Betroffenen mittels Spritze betäubt und auch desinfiziert. Was mit den entfernten Körperteilen passierte, habe sich nicht klären lassen, so Richter Tietjen. Mindestens ein Eingriff sei zudem potenziell lebensgefährlich für den Betroffenen gewesen. (dpa/ms)
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