Marburger Bund: Ärztliche Weiterbildung muss Teil der Krankenhausreform werden8. Oktober 2025 Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (Foto: Marburger Bund) Zur Absicherung der ärztlichen Weiterbildung forderte der Marburger Bund Anpassungen der Krankenhausreform bereits im Vorfeld zur Kabinettsberatung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). „Ärztliche Weiterbildung muss Teil der Reformarchitektur werden. Andernfalls ist die zukünftige fachärztliche Versorgung in Gefahr. Ohne qualifizierten Nachwuchs ist keine Reform tragfähig – und am Ende ist es die Patientenversorgung, die Schaden nimmt“, mahnte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, unmittelbar bevor das Kabinett den Entwurf für das KHAG wieder auf der Tagesordnung hatte. Politik fehlt Bewusstsein für die Auswirkungen der Reform auf die ärztliche Weiterbildung Durch die Krankenhausreform und die damit verbundene Reduktion und Konzentration von Versorgungsangeboten drohten Unsicherheiten und inkonstante Arbeitsbedingungen für die jungen Ärztinnen und Ärzte. „Weiterbildungsmöglichkeiten werden durch Kapazitätsabbau verloren gehen. Leider fehlt in weiten Teilen der Politik nach wie vor das Bewusstsein für die Folgen der Krankenhausreform im Hinblick auf die ärztliche Weiterbildung“, so Johnas Einschätzung. „Die ersten Erfahrungen mit der landeseigenen Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen zeigen: Die Zuweisung der neuen Leistungsgruppen führt dazu, dass aufgrund eines eingeschränkten Versorgungsangebots Weiterbildungsmöglichkeiten begrenzt werden und dadurch in einigen Fächern Engpässe entstehen. Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung müssen aber die gesamten Inhalte ihres angestrebten Facharztes erwerben“, so die Marburger-Bund-Vorsitzende weiter. Es brauche pragmatische und unbürokratische Lösungen, um die ärztliche Weiterbildung in der Regelweiterbildungszeit an mehreren Standorten absolvieren zu können – „ohne ständig wechselnde Arbeitsverträge und unterschiedliche tarifliche Bedingungen“. Ärztliche Weiterbildung im Zuge von Kooperationen regeln Das im letzten Jahr beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern ausdrücklich vor. Dann sollte es auch möglich sein, im Zuge dieser Kooperationen die ärztliche Weiterbildung zu regeln. „Als Marburger Bund halten wir es für entscheidend, dass jeder Kooperationsvertrag, den Krankenhäuser schließen, um die Qualitätsvoraussetzungen für die Erteilung von Leistungsgruppen zu erfüllen, verpflichtend auch die Möglichkeit der Weiterbildungsrotation zwischen den Häusern festlegt“, forderte Johna. Weiterbildungsverbünde ermöglichen Wünschenswert wäre als Sicht der Ärztegewerkschaft, dass die weiterzubildenden Ärztinnen beziehungsweise Ärzte grundsätzlich mit einer an einem Verbund beteiligten Weiterbildungsstätte nur einen Arbeitsvertrag für den gesamten Zeitraum der Weiterbildung schließen müssen. Dieser sollte insbesondere die vertragsgerechte Delegierung beziehungsweise Rotation sowie Festlegungen bezüglich der Weiterbildungszeiten und -inhalte an allen am Verbund teilnehmenden Weiterbildungsstätten enthalten, so der Marburger Bund. Damit eine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung kein Hindernis für die Umsetzung von Weiterbildungsverbünden ist, fordert der Marburger Bund dringlich eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht in § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung. „Wir haben konkrete Vorschläge gemacht, wie durch gesetzliche Anpassungen flexible Rotationen im Rahmen einer Verbundweiterbildung rechtssicher möglich werden. Es gibt also Lösungen, sie müssen jetzt nur endlich gangbar gemacht werden“, erklärte Johna. Reinhardt: „Arbeitsrechtliche Hürden verhindern praktikable Lösungen“ Auch der Bundesärztekammer (BÄK) bereitet die unzureichende Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung Sorge: Die Planung auf Basis von Leistungsgruppen werde zwangsläufig zu einer stärkeren Zentralisierung weiterbildungsrelevanter Versorgungsinhalte führen. Die BÄK hält deshalb verstärke Kooperationen von Krankenhäusern untereinander sowie mit Praxen und Medizinischen Versorgungszentren für „unverzichtbar“. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt betonte: „Gerade hier verhindern arbeitsrechtliche Hürden praktikable Lösungen – insbesondere das Fehlen von Regelungen für die ärztliche Weiterbildung zum Beispiel bei der Arbeitnehmerüberlassung.“ (ja/BIERMANN)
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