MB: „Kommunale Arbeitgeber stellen Ärztetarifvertrag in Frage”13. März 2019 Foto: © Thomas Reimer – Fotolia.com Für den Marburger Bund (MB) sucht die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) den offenen Konflikt mit den Ärzten in kommunalen Kliniken, unter anderem weil der VKA sich weigert, mit dem MB eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur Absicherung der Tarifverträge zu schließen. In den Tarifverhandlungen für die rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in den bundesweit mehr als 500 kommunalen Krankenhäusern seien die Arbeitgeber dabei, den Abbruch der Gespräche zu provozieren, heißt es in einer Mitteilung des MB. Das in den frühen Morgenstunden vorgelegte Angebot mache die Ärzte in vielerlei Hinsicht zu bloßen Bittstellern und biete keine verbindliche Perspektive für die vorrangig geforderte Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kliniken. Auch die in Aussicht gestellte Gehaltserhöhung bei einer Gesamtlaufzeit von zweieinhalb Jahren von 1,4 Prozent für 2019 und 0,83 Prozent für 2020, ist für die Ärzte kein ausreichendes Angebot. „Wir haben unverändert den festen Willen, am Verhandlungstisch zu einer Einigung zu kommen. Bei der VKA aber fehlt es offenbar an diesem Willen. Bei allen Punkten, die unseren Mitgliedern in dieser Tarifrunde wichtig sind, stehen die Arbeitgeber auf der Bremse. Besonders empörend ist es, dass die Arbeitgeber das Recht der Mitglieder des Marburger Bundes auf eigenständige Tarifverhandlungen bestreiten und die dauerhafte Existenz des Ärztetarifvertrages in Frage stellen. Unter diesen Umständen bleibt uns gar keine andere Möglichkeit, als unseren Tarifgremien die Ablehnung dieses Angebots zu empfehlen”, sagte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des MB. Laut MB weigert sich die VKA, mit dem MB eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur Absicherung der Tarifverträge zu schließen. Mit anderen Arbeitgebern im Krankenhaussektor hat der MB im zurückliegenden Jahr solche Vereinbarungen auf der Grundlage einer Tarifsicherungsklausel geschlossen. Auch mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte sich der MB bereits am 1. Dezember 2017 auf eine Grundsatzvereinbarung verständigt, die verhindern soll, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann. „Die Vertreter der VKA geben zwar blumige Bekenntnisse zur Tarifpartnerschaft mit dem Marburger Bund ab. Sobald es um die rechtssichere Gestaltung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geht, mauern sie aber. Dass uns das mehr als misstrauisch macht, dürfte einleuchten“, so Lübke weiter. Auch in allen anderen Punkten „beließ es die VKA bei halbgaren Vorschlägen, die weder eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung noch verlässliche Höchstgrenzen bei den Bereitschaftsdiensten garantieren”, so der MB. „Es spricht Bände, dass die VKA nicht im Ansatz bereit ist, die Gesamtbelastung der Ärztinnen und Ärzte zu reduzieren. Die von uns geforderte Begrenzung der Bereitschaftsdienste bleibt in dem Angebot bezeichnenderweise völlig unerwähnt. Auch daraus können wir nur schlussfolgern: Die VKA will offensichtlich keine Einigung, sondern sucht den offenen Konflikt mit den Ärztinnen und Ärzten in den kommunalen Krankenhäusern“, sagte Lübke. Die Tarifgremien des MB werden in dieser Woche die aktuelle Situation bewerten. Am 14. März tagt die Kleine Tarifkommission und am 16. März kommt die Große Tarifkommission der Ärztegewerkschaft zusammen und wird über das weitere Vorgehen entscheiden.
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