MB: Personalkosten-Neuregelung im Krankenhaus treibt Keil in die Teamarbeit am Patienten12. Juli 2018 Der MB befürchtet, dass die vorgesehenen Neuregelungen zu den Krankenhaus-Personalkosten einen Keil zwischen die in der Patientenversorgung tätigen Berufsgruppen treiben. Illustration: © GraphicsRF – Fotolia.com Der Marburger Bund fordert ein Gesamtkonzept für Personalkosten im Krankenhaus, das über die Zielvorgaben des geplanten Pflegepersonalstärkungsgesetzes hinausgeht. Der Marburger Bund (MB) erklärt, er begrüße zwar die politische Absicht, die Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege stärken zu wollen, kritisch sehe er jedoch „die konkrete Ausgestaltung der vorgesehenen Maßnahmen“ im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). „Die Begrenzung der Maßnahmen auf das Pflegepersonal hat fundamentale Auswirkungen auf die Krankenhausvergütung und auf die anderen in der Patientenversorgung tätigen Berufsgruppen im Krankenhaus“, warnte der MB anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit. Ohne Änderungen wären „neue Brüche und Fehlanreize“ die Folge. Es sei kontraproduktiv, bei der Herausnahme von Personalkosten aus dem Fallpauschalensystem (DRG) und bei der vollständigen Refinanzierung von Tariferhöhungen andere nicht ärztliche Berufsgruppen sowie den ärztlichen Dienst außen vor zu lassen. Auch bei der sehr zu begrüßenden Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf stelle sich die Frage, warum nur das Pflegepersonal berücksichtigt werden solle, andere am Patienten tätige Berufsgruppen aber nicht. MB: Gesamtbetrachtung der Personalsituation erforderlich „Auch im ärztlichen Dienst gibt es in vielen Krankenhäusern eine unzureichende Stellenbesetzung, die zulasten des vorhandenen Personals, der Patientenversorgung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht“, betonte der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Es müsse verhindert werden, dass die zu Recht aufgegriffenen Fehlentwicklungen in der Pflege durch das Gesetz nunmehr in umso größerer Intensität Wirkung auf die übrigen Gruppen von Krankenhausbeschäftigten entfalteten. Die Personalsituation im Krankenhaus bedürfe einer Gesamtbetrachtung, um den Fehlanreizen entgegenzuwirken, die mit der Unterfinanzierung von Investitionen und der fehlenden Finanzierung von Vorhalteleistungen der Krankenhäuser verbunden seien. MB: Sämtliche Personalkosten außerhalb der DRGs finanzieren „Der Referentenentwurf greift zu kurz, wenn er nur die Pflegeberufe in den Blick nimmt. In letzter Konsequenz würden die Regelungen einen Keil in die Teamarbeit der am Patienten tätigen Dienste treiben“, warnte der MB. Notwendig sei ein Gesamtkonzept, das sicherstelle, dass zukünftig sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert würden und ein vollständiger Ausgleich von Tarifsteigerungen auch im ärztlichen Dienst stattfinde. Anders als ursprünglich in den Koalitionsverhandlungen verabredet, so der MB, sollen laut Referentenentwurf nur die Tariflohnsteigerungen im Pflegebereich zu 100 Prozent refinanziert werden. In allen anderen Personalbereichen werde lediglich ein hälftiger Tarifausgleich in Aussicht gestellt. „Dieses Ungleichgewicht ist sachlich nicht zu begründen. Es ist auch eine massive Diskriminierung der Leistungen der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern“, so der MB. Ehl: Vergütungssystem grundlegend korrigieren MB-Hauptgeschäftsführer Armin Ehl hatte zuvor bereits eine grundlegende Korrektur des Vergütungssystems der Krankenhäuser angemahnt und den Referentenentwurf kritisch kommentiert: „13 Jahre nach Einführung des DRG-Systems ist offensichtlich, dass diese Art der Finanzierung nicht einen innovationsgetriebenen Wettbewerb gefördert hat, der Strukturen verbessert, sondern einen rein preisgetriebenen Wettbewerb mit den bekannten negativen Konsequenzen in der Patientenversorgung. Ärzte wie Pflegende können ihren eigentlichen Auftrag am Patienten nicht mehr angemessen erfüllen. Zur Einführung einer sachgerechten Vergütung von stationären Krankenhausleistungen gehört es daher, alle Personalkosten aus den DRG-Fallpauschalen herauszunehmen. Hier darf es nicht allein bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen DRG-unabhängigen, krankenhausindividuellen Vergütung von Pflegepersonalkosten bleiben. Eine künstliche Unterscheidung zwischen nicht ärztlichen und ärztlichen Personalkosten ist weder sinnvoll noch sachgerecht.“ Link zur Stellungnahme des MB Bundesverbandes: https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/artikel/downloads/2018/marburger-bund-fordert-gesamtkonzept-fuer-personalkosten-im-krankenhaus/mb-stellungnahme-referentenentwurf-ppsg.pdf Quelle: Marburger Bund Bundesverband
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